Ich bin auf Suche nach einer Bank und einem Girokonto für mein neues Gewerbe. Ich benötige keinen Kredit, aber ein Girokonto, das vom ersten Tag an bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
günstiger Zahlungsverkehr, da es sehr viele kleine Buchungen (Gutschriften) geben wird
sofortige Möglichkeit des Lastschrifteinzugs bis zu 10000 EURO pro Monat
Bankcard ec
VISA Karte
Homebanking per HBCI Chipkarte
elektronische Kontoauszüge (falls die Bank nicht in Berlin ansässig ist)
Kontokorrentkredit bis max. 5000 EURO
Gebt mir doch mal ein paar Empfehlungen, welche Banken Ihr für sinnvoll haltet und für fähig, ein gutes Firmenkonto anzubieten. Vielleicht auch den einen oder anderen Tip für ein Privatkonto (muß nicht die gleiche Bank sein).
Oh, das sind zu viele Wünche auf einmal. Positiv finde ich, daß Du kein Kredit benötigst.
Doch eine Antwort auf Deine Frage interessiert mich auch. Daher werde ich sie im Auge behalten.
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Banken haben Preislisten, die zwei Zwecken dienen:
der Preisauszeichnungsverordnung ist genüge getan,
dem Kunden wird es unmöglich gemacht, Preise zwischen Banken zu vergleichen.
Dir wird also nichts übrig bleiben, als Dir Preislisten zu besorgen, ein Excelsheet mit Deinem Kundenprofil anzulegen und daraus die günstigste Bank zu errechnen.
sofortige Möglichkeit des Lastschrifteinzugs bis zu 10000 EURO pro Monat
Dazu musst Du nicht die Bank fragen, sondern denjenigen, den Du belasten willst.
Ein Girokonto wird Dir fast jede Sparkasse oder Bank eröffnen, sofern das Geldinstitut Gewerbekunden bedient. Als Betriebswirt wirst Du wissen, wo der Knackpunkt liegt, nämlich beim Kontokorrentkredit. Der setzt entsprechende Bonität voraus, wobei Du als Selbständiger in den ersten Jahren kritischer als ein Angestellter mit regelmäßigem Gehalt beäugt wirst. Wenn das Geschäft noch jung ist, man kennt Dich nicht und Du brauchst einen Kreditrahmen, wirst Du es Dir nicht leisten können, das Kreditinstitut nach günstigsten Kontoführungsgebühren auszuwählen.
Falls Du gerade erst anfangen möchtest mit dem Geschäft, wird es mühsam bis aussichtslos, auf die blauen Augen hin einen Kreditrahmen zu erhalten. Besorge Dir das Geld wie und woher auch immer, aber nicht von der Bank. Du hängst sonst sofort in Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung und Berichtspflicht. Das ist aus Banksicht verständlich, wird Dir aber angesichts des kleinen Betrags keinen Spaß machen. Statt mit Abhängigkeit, bravem „Männchen machen“ und Zinsbelastung von 15% oder gar mehr zu beginnen, fange mit Eigenkapitalquote 100% und Verschuldungsgrad Null an.
nur zur Klarstellung:
Die Frage von Hagen wegen der TD€ 10 Rahmen für Lastschrifteinzüge
war sehr berechtigt.
Jeden Tag trudeln mir Warnmeldungen wegen Lastschriftbetrügereien
auf den Tisch, weniger mangels Deckung, sondern wegen der langen
Widerspruchsfrist von 6 Wochen oder länger.
Die Banken schauen das schon genau hin, wenn Du so was haben willst.
Ohne Bonität geht da nix.
Hans
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wessen Bonität? Wenn der Kontoinhaber des öfteren solche Lastschriften einreicht, dann sollte es der Bank genügen, das zur Kenntnis zu nehmen. Wenn das nicht genügt, dann liegt das doch weniger an der Bonität als am Leumund, oder?
Zu: Leumund versus Bonität. Da sehe ich keinen Widerspruch.
Wer einen schlechten Leumund hat, also schlechten Ruf und Ansehen in der Öffentlichkeit, wird sich auch schwer tun, bei seiner örtlichen Bank eine gute Bonitätseinstufung zu bekommen.
Bei einer auswärtigen Bank hätte er das Problem vielleicht nicht, muss aber dafür erst mal die Hosen weiter runterlassen und wenn da nix ist,
beisst sich die Katze in den Schwanz.
Zu den Lastschriften:
Jeder, der die einreicht, muss mit der Bank eine Vereinbarung dafür treffen. Aufgrund diverser Vorkommnisse werden die Banken die Höhe der
Lastschriften bei fast allen begrenzen. Die Höhe dieser Begrenzung richtet sich nun nach der Bonität. Die Kommune wird hier wohl unbegrenzt Abgaben einziehen können, während dem Neukunden „Ich-AG Huber“ wohl erst mal empfohlen werden wird, Rechnungen auszustellen.
Ich will jetzt hier keine Tips zum Lastschriftbetrug geben, daher nur
ein übertriebenes Beispiel:
„Ich-AG Huber“ hat fleissig Kunden gesammelt und hat die Kontoverbindungen von 100 Leuten, bei denen er immer nur ein paar Euro per Lastschrift für erbrachte Leistungen einzieht. Da Huber spielsüchtig o.ä. ist, zieht er in den Sommerferien/kurz vor Weihnachten von jedem Kunden EUR 1000,-- ein.
Die EUR 100.000,-- hebt er ab und verzockt sie im Casino.
Nach den Feiertagen kommem dann die Rücklastschriften wegen Widerspruch. Huber ist pleite und den Schaden hat seine Bank.
Da gibt es noch ganz andere Stories mit Mafia-ähnlichen Strukturen,
wo auch noch Geldwäsche im Spiel sein kann und wo alle Beteiligten
wissentlich und freiwillig mitmachen, aber das will ich hier nicht erklären.
Alles klar ?
Grüsse
Hans
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wessen Bonität? Wenn der Kontoinhaber des öfteren solche
Lastschriften einreicht, dann sollte es der Bank genügen, das
zur Kenntnis zu nehmen.
der Lastschrifteinreicher muß finanziell in der Lage sein, die mögliche Rückgabe dieser Lastschrift finanziell zu verkraften - von den skizzierten Betrugsthemen mal abgesehen. Ist die Liquidität so knapp, daß zurückgegebene Lastschriften die Existenz gefährden können, gibts auch keine Lastschriftvereinbarung.
Mir ist ein Fall bekannt, da zog ein Leasingunternehmen die fälligen Raten (monatlich rd. 5 Mio. DM) per Lastschrift ein. Seltsamerweise benötigte das Unternehmen bei nahezu konstantem Geschäftsvolumen einen immer höheren Kontokorrentkredit. Irgendwann stellte sich heraus, daß der Anteil der zurückgegebenen Lastschriften immer weiter angestiegen war und am Ende einen Anteil von knapp 30% erreicht hatte. Die Buchhaltung hatte das Problem der LS-Rückgabe komplett ignoriert und nicht bemerkt, daß viele Lastschriften aufgrund der Löschung des „Zielkontos“ zurückgekommen waren. Das Unternehmen konnte gerade noch gerettet werden und der Bank blieb eiin Schaden erspart.
Aus diesem Grund müssen heute Lastschriftenlimits bei der Einräumung im Zuge des gewöhnlichen Kreditprozesses innerhalb der Kreditinstitute genehmigt werden (d.h. wie jeder andere Kredit auch). Das gleiche gilt übrigens aus einem ähnlichen Grund ab 2006 auch für die Limits der an Mitarbeiter von Kunden ausgegebene Kreditkarten (ab einer Summe von 25.000 Euro pro Kunde).
Ich bezweifle ernsthaft, ob sich die überwiegende Zahl der Banken derzeit überhaupt in der Lage sieht, die Gesamtsumme der Limits je Kunde aus den EDV-Systemen abzufragen. Ich nehme mal an, daß die Neuregelung daher rührt, daß das BAFin die gleichen Zweifel hegt.