Welche Bank profitiert von Wochenenden?

Das Ende des 4. Quartals und (je nach Lage der Osterfeiertage) das Ende des 1. Quartals fallen häufig mit langen Wochenenden zusammen.
Beispiel: Ostern 2010
Eine Anlage ist zum 1. April gekündigt mit Anweisung an die inländische Bank, das Geld bei Fälligkeit auf ein Konto bei einer anderen inländischen Bank zu überweisen. Bei der abgehenden Bank wird der Betrag am 1. April gebucht und auch wertgestellt.
Bei der Empfängerbank wird der Zahlungseingang am 6. April gebucht und wertgestellt.
5 Zinstage entfallen ersatzlos.
Welche der beiden Banken profitiert davon -
und ist das so tatsächlich rechtens?

Hallo MWR,

man stellt sich oft eine Überweisung vor wie eine e-Mail. Beim einen Konto geht’s weg und nach einigen Sekunden kommts auf dem Empfängerkonto an. Als Datensatz wäre dies auch kein Problem. Doch auch bei einer Überweisung muss „Geld fließen“. Und hier beginnen die Schwierigkeiten. Vereinfacht ausgedrückt unterhalten alle Banken ein Konto bei einer zentralen Stelle (z.B. Bundesbank). Alle einzelnen Banken liefern der Bundesbank Ihre abgehenden Überweisungen. Dann führt die Bundesbank das Clearing durch (also die Verteilung der Gelder zwischen den einzelnen Banken). Da werden zig Millionen hin und her gebucht. Würde das alles taggleich laufen, müsste jede Bank ein sehr hohes (unverzinstes) Guthaben bei der zentralen Stelle haben, da möglicherweise eine sehr große Menge von Überweisungen von diesem Konto weggehen, aber an diesem Tag evtl. nur wenig Überweisungen von den anderen Banken auf diesem Konto gutgeschrieben werden. Werden die ausgehenden Überweisungen aber erst am nächsten Tag gebucht, lässt sich das Konto besser disponieren (d.h. der optimale Kontostand lässt sich darstellen). Dadurch lassen sich hohe Zinskosten vermeiden. Müsste dies taggleich laufen, würden sich Überweisungen drastisch verteuern. Kommen nun Feiertage dazwischen, sollte die abgehende Bank davon profitieren können. Sie könnte die noch nicht gebuchten Gelder selbst anlegen. Würde die abgehende Bank die Gelder stattdessen taggleich weitergeben, hätte sie wieder das Problem, dass vorab nicht absehbar ist, welches Überweisungs-Volumen auf ihrem Konto bei der zentralen Stelle abgeht oder eingeht. Somit könnten der Bank im Extremfall hohe Zinskosten entstehen.

Fast jede Bank bietet mittlerweile Expressüberweisungen an. Diese laufen über ein separates Überweisungssystem (in der Regel über die Fa. SWIFT). Hier sind taggleiche Buchungen möglich, es entstehen dafür aber höhere Kosten. Deshalb kosten Expressüberweisungen den Kunden auch einige Euro Gebühren (etwa 3 bis 10 Euro) pro Überweisung. Speziell vor Feiertagen und bei sehr hohen Beträgen könnte sich das trotzdem lohnen. Einfach dann mal durchrechnen.

Ich hoffe ich konnte mit dieser (etwas vereinfachten) Erklärung weiterhelfen. Die Banken verzögern i.d.R. die Überweisungen um einen Tag nicht, weil sie daran verdienen möchten, sondern um zusätzliche Zinskosten zu vermeiden. Dadurch haben wir in Deutschland sehr preiswerte Überweisungen (was in anderen Ländern nicht selbstverständlich ist).

Viele Grüße
Michael

Hallo,

in der Regel wird keine der beiden Banken davon profitieren, da das Geld nicht einfach so „durchgängig“ verzinst wird.
Stelle dir das am ehesten so vor, als wenn am 1. April die erste Bank ein Bündel Geldscheine nimmt und dann einen Boten losschickt, der das Geld bei der zweiten Bank einzahlt. Da die zweite Bank aber schon zu hat, wenn der Bote am Folgetag ankommt, schmeisst er es einfach dort in den Briefkasten. Sobald am 06. April die Bank wieder arbeitet wird dort das Geld eingezahlt…
Ist natürlich nicht ganz so :wink: kommt der Realität aber sehr nahe. Die zweite Bank könnte mit dem Geld über die Feiertage auch gar nichts anfangen, da die Bank das Geld Ihrerseits gar nicht weiter anlegen kann und nur das bringt ihr was, denn das Geld einfach nur zu haben, bringt halt keine Zinserträge.

Das ist im übrigen rechtlich einwandfrei. Gemäß der europäischen Zahlungsdiensterichtliche (Payment Service Directive) muss die Empfängerbank Dir das Geld an dem Tag gutschreiben, an dem sie es auch bekommt. Die Empfängerbank dürfte Dir beispielsweise das Geld nicht Valuta 07.04. gutschreiben, wenn Sie es selbst am 06.04. bekommen hat. Wenn die Bank es aber erst am 06.04. bekommt, dann bekommst Du es auch erst am 06.04.

Eine Überweisung Freitags nachmittags zu veranlassen ist aus valutarischer Sicht immer ungünstig.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Vahland

Banken rechnen (und arbeiten) nicht mit dem Begriff der Wochenenden, sondern „bankarbeitstagen“. Wann die Wertstellung erfolgen muss, ergibt sich aus dem genutzten Zahlungsverkehrsinstrument, d.h. wurde im Massenzahlungsverkehr abgewickelt (m.W. 5 Tage) oder im Schnellzahlungsverkehr (taggleich).

Ich würde ganz verallgemeinern und sagen: die Banken profitieren alle davon. Dir fehlen jetzt 5 Zinstage. Jetzt kommt es natürlich noch darauf an, wie hoch der Kapitalbetrag war. Ich nehme einfach mal 10.000 Euronen an. Und da es angelegtes Geld war, nehme ich an, dass das laufende Konto nicht im Minus war, weil ja schließlich ein neues Investment geplant ist. Vielleicht gibt es ja 3% Zinsen, die du erst 5 Tage später bekommen kannst. Dann reden wir über 4,17 Euro Zinsverlust. Es lohnt sich nicht, sich darüber wirklich aufzuregen. Bei einer Million sieht ers natürlich anders aus.

Sorry,

kann ich leider auch nicht beantworten.

Tipps:

  • Wichtige Zahlungen nach Möglichkeit nicht über Wochenenden oder an entsprechenden Quartalsenden tätigen
  • SEPA-Zahlung nutzen

Gruss

Die Wertstellungspraxis ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Zinsen gibts normalerweise für 360 Banktage im Jahr, also auch für Wochenende und Feiertage.
Im geschilderten Fall hat die Bank natürlich ein paar Tage mit dem Geld „gearbeitet“. Da die Wertstellungen im Preisaushang veröffentlicht sein müssen, ist dies sicherlich auch rechtens.

VG docskh

Wahrscheinlich ist meine Antwort nun hinfällig. Leider habe ich ewig nicht mehr auf dieser Plattform nachgesehen.
Doch nur dies: ab 2012 werden die Banken verpflichtet sein, Geld innerhalb eines Werktages wertzustellen (sog. D+1 Regel). Bis dahin profitieren sie nach wie vor von der ungeregelten Situation. Profitabel ist es in Ihrem Fall wohl für beide Banken - die eine wartet mit überweisen, die andere zögert die Wertstellung um einen oder zwei Tage hinaus.
Die D+1 Regel ist den Banken nat. ein gewaltiger Dorn im Auge.

LG,
F.O.

Meines Wissens darf die Laufzeit national nur noch 1-2 Tage sein. Wobei die 2 Tage nur dann gelten, wenn die Auftraggeber oder die Empfängerbank über Drittbanken das Geld transferieren, weil untereinander kein direkter Kontakt besteht und auch über die Zentralbank als Drittbank keine Verbindung ohne weitere Umwege hergestellt werden kann. Faktisch in der BRD nur noch bei Klitschebanken in Hintertupfingen möglich. Im konkreten Fall heißt das, am 01.04.2010 belastet und am 06.04.2010 gutgeschrieben ist vollkommen richtig, da der 02.04. bis 05.04. keine Bankarbeitstage waren (Feiertag und Wochenende). Welche Bank jetzt das Geld in dieser Zeit hatte, ist schwer zu sagen und hängt wahrscheinlich auch vom Zeitpunkt der Erfassung und dem Zahlungsweg ab. Kann sein, daß es bei einer Drittbank auf dem Konto der Auftraggeber als auch der Empfängerbank lag, kann aber auch auf Zwischenkonten der jeweiligen Bank im Haus gelegen haben.