Welche Banken (bestenfalls mit Filialen) bieten Nichtkunden ein Mietkautionsbuch an?

Hallo zusammen,

meine neuen Vermieter wünschen ein Mietkautionsbuch. Leider bietet meine Online-Bank dies nicht an und die Sparkasse bietet es nur Kunden mit Girokonto im Haus an.
Kann mir jemand eine Bank empfehlen, die das auch Nichtkunden anbietet? Bisher hatte ich eine Bankbürgschaft, aber das möchte ich nicht mehr weiterführen, weil es mir zu teuer ist.

Danke für Eure Tipps.

Frag doch mal ob eine Kautionsversicherung eine Alternative ist. Ansonsten bei der Sparkasse ein Konto eröffnen, das muß man ja nicht nutzen.

Aber die Kontoführung ist sicherlich nicht kostenlos, oder?

Bin zwar von der Postbank nicht gerade begeistert, aber die machen das z.B., für einmalig 30 Euro. Kunden mit Girokonto zahlen 20.

Gruß,

Kannitverstan

Hallo,

die Sparkasse gibt’s nicht, sondern knapp 400 von denen. Dementsprechend sieht auch deren Geschäftspolitik unterschiedlich aus. Vielleicht hast Du ja noch eine andere Sparkasse um die Ecke - bis zur Stadt- oder Kreisgrenze ist es ja oftmals nicht so weit.

Aber wieso sollst Du Dich eigentlich darum kümmern? Es ist Sache des Vermieters, die Kaution sicher, verzinst und von seinem Vermögen separiert anzulegen - also auch sein Problem und nicht Deins.

Gruß
C.

Normalerweise nicht. Die hiesige Sparkasse hat ihre Gebühren letztens mal wieder erhö… angepasst. Ein reines Online-Konto gibt’s jetzt für dreifuffzich im Monat.
Kostet der Sparkasse ja alles so viel Geld!
Und wenn man mal in die Verlegenheit kommt, persönliche Beratung zu brauchen, sitzt man einem unfähigen Angestellten gegenüber, der wegen jedem Sch… rumtelefonieren muss, weil er’s selber nicht weiß… das kostet natürlich auch Geld :unamused:

Gruß,

Kannitverstan

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Moin,

Sache des Vermieters. die Kaution … anzulegen

das muss er nicht. Viele Mieter bevorzugen das Sparbuch, und der Vermieter muss sich nicht vorhalten lassen, nicht genug Zinsen erwirtschaften zu haben.

Gruß
Ralf

Das kostet die Sparkasse so viel wie immer schon, aber leider kostet die ganze Regulatorik viel mehr als früher und dazu kommt, daß man aufgrund der niedrigen Zinsen auch noch viel weniger verdient. Das Ergebnis ist, daß die Kreditinstitute schauen müssen, wo sie bleiben.

Gruß
C.

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Hallo,

ich weiß nicht genau, was Du mir damit sagen willst, aber das hier steht im Gesetz:
"Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. "

Gruß
C.

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eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme

Wo siehst Du die beim Sparbuch?

Gruß
Ralf

ps: Zitate bitte nur mit Quellenangabe. Danke.

Ich verstehe die Frage nicht.

Gesetz:
https://dejure.org/gesetze/BGB/551.html (Abs. 3 Satz 1):
„Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.“

Moin,

wenn (WENN) dem Vermieter eine Geldsumme überlassen wurde - davon kann aber beim Kautionssparbuch nicht die Rede sein. Statt dessen erhält der Vermieter die Verpfändung.

Mal abgesehen von dem ganzen formaljuristischen Kleinkram: Liegen die Zinsen nicht seit Jahren bei 0,00 Prozent?

Gruß
Ralf

Ähm - es ging darum, wer eigentlich dazu verpflichtet ist, ein Sparbuch anzulegen. Und das ist laut Gesetz eben nicht der Mieter.

Dass es mehrere Versionen vom Kautionssparbuch gibt (siehe https://www.sparkonto.org/mietkautionssparbuch-wie-funktioniert-das/) ist nett und man kann sich ja auch auf alle möglichen Versionen einigen, aber es ging um die gesetzliche Regelung.