Der Inhaber des Sondernutzungsrechts Garten möchte einen alten Schuppen abreissen und dafür eine massiver Glas-Alu–Konstruktion auf einem Beton-Streifenfundament
errichten.
Da die einzige Frage die im Betreff ist, sei wie folgt geantwortet: jede ist erlaubt, sofern die Eigentümerversammlung damit einverstanden ist und das örtliche Baurecht diese zuläßt bzw. die Errichtung genehmigungsfrei ist.