AuPair (männlich, 19, georgisch) hat AuPair-Visum bis Januar 2011. Gibt es eine (legale!) Möglichkeit für ihn, nach Ablauf der AuPair-Zeit in Deutschland zB ein FH-Studium (er hat 12 Klassen in Georg. absolviert) zu bestreiten? Oder irgendeine andere Möglichkeit in D zu bleiben??
Danke für Tipps, bin aus dem Juristendeutsch im Netz nicht ganz schlau geworden…
die Ausländerbehörde kann am besten über diese Sachen Auskunft geben. Ich würde mal dahin gehen.
PS: Ja, den Tipp mit dem Heiraten kennen wir… ;D
nun, dieser „Tipp“ kann ins Auge gehen; denn wenn die Heirat lediglich zum Zwecke des Erwerbs der Aufenthaltserlaubnis geschlossen wird, macht sich der „Ehegatte“ strafbar (ja ja… ich weiss, wer will das nachweisen…? aber es wird nachgewiesen, da sollte man die Polizei/die Auslanderbehörden nicht unterschätzen)
Hallo,
nun, dieser „Tipp“ kann ins Auge gehen; denn wenn die Heirat
lediglich zum Zwecke des Erwerbs der Aufenthaltserlaubnis
geschlossen wird, macht sich der „Ehegatte“ strafbar (ja ja…
ich weiss, wer will das nachweisen…? aber es wird
nachgewiesen, da sollte man die Polizei/die Auslanderbehörden
nicht unterschätzen)
Ach was, deswegen der Smiley
Danke für den Hinweis mit der Ausländerbehörde. Das Problem ist, dass die ja so „hervorragend“ zu erreichen sind… Muss da wahrscheinlich mal ne schriftliche Anfrage stellen.