Welche befugnisse hat die sittenpolizei in münchen

welche befugnisse hat die sittenpolizei in münchen ?

und welche konsequenzen hat es, wenn man im sperrbezirk (rotlicht) arbeitet u erwischt wird?

danke für info

liebe grüsse

ishtar

Hallo,

"_§ 3 der Sperrbezirksverordnung München:

(1) Nach § 120 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kann mit Geldbuße belegt
werden, wer der Prostitution an einem der nach §§ 1 und 2 verbotenen Orte oder zu einer nach § 2
Abs. 2 Buchstaben b) und c) verbotenen Zeit nachgeht.

(2) Nach § 184 a Strafgesetzbuch (StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit
Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft, wer den in §§ 1 und 2 ausgesprochenen Verboten, der
Prostitution an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt.
(3) Andere Bußgeld- oder Strafvorschriften bleiben hiervon unberührt._

Die ganze Sperrbezirksverordnung findet man hier:
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ordnung/sperrbezi…

Die Polizei kann jemanden zur Feststellung der Personalien mit auf die Wache nehmen bzw zur Feststellung ob man unter (2) fällt.

grüße
miamei