Welche Behinderungen müssen angegeben werden

Wenn eine Person zu 100% schwerbehindert ist und diese 100% nicht nur durch die vorliegende Gehbehinderung zustandekommen, sondern auch Skoliose, Polyarthrose und psych. Behinderungen teil der Behinderung sind - muß er im Personalbogen unter „Art der Behinderung“ zwingend auch die psych. Behinderung angeben? Möglicherweise wäre es nämlich unangebracht, wenn er im sozialpädagogischen Bereich arbeiten möchte. Was muß er angeben? Reicht es aus, wenn er nur die Gehbehinderung angibt?

Hallo

Wenn eine Person zu 100% schwerbehindert ist und diese 100%
nicht nur durch die vorliegende Gehbehinderung zustandekommen,
sondern auch Skoliose, Polyarthrose und psych. Behinderungen
teil der Behinderung sind - muß er im Personalbogen unter „Art
der Behinderung“ zwingend auch die psych. Behinderung angeben?
Möglicherweise wäre es nämlich unangebracht, wenn er im
sozialpädagogischen Bereich arbeiten möchte. Was muß er
angeben?

Zulässig ist die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft und dem Grad der Behinderung schon mal ja. Grundsätzlich muß festgestellt werden, daß das Fragerecht des AG sich nur auf Dinge erstrecken darf, die zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und der Eignung des Bewerbers sowie für die Ableistung der vertraglich geschuldeten Arbeit von Bedeutung sind. Dein Satz „Möglicherweise wäre es nämlich unangebracht, wenn er im sozialpädagogischen Bereich arbeiten möchte.“ erweckt für mich auf jeden Fall den Eindruck, daß der AG hier auch ein berechtigtes Interesse an der wahrheitsgemäßen (und damit auch vollständigen) Beantwortung hat. Man könnte sogar evtl weiter gehen und behaupten, daß der AN im hier vorliegenden Beispiel selbst ohne Frage des AG diese Behinderung von sich aus offen legen muß.

Gruß,
LeoLo