Hallo, ich habe mal eine Frage und zwar: Nehmen wir an, es stirbt jemand und dieser besitzt ein Haus.Allerdings hat diese Person keine Nachkommen bzw keiner der das Erbe annehmen will. Dann sackt doch sicherlich der Staat das Haus ein, oder? Und falls ja, welche Behörde kümmert sich dann um solche Dinge? Hat jemand eine Idee?
meines Wissens nach, müsste das Nachlassgericht zuständig sein. Hoffe weiter geholfen zu haben.
Hi,
ja das Nachlassgericht bestellt jemanden der dafür sorgt, dass die Besitztümer inklusive Immobilie(n) verkauft werden. Dann werden alle Rechnungen bezahlt. Wenn am Ende ein Guthaben bleiben sollte wird ein Konto eröffnet wo das Geld verbleibt für den Fall, dass es doch noch einen erben gibt.
Aber wie es ab da weiter geht weiß ich auch nicht.
Ich kann mir nur vorstellen, dass es ein virtuelles Konto ist. Das Geld geht direkt in die Staatskasse. Falls dann doch ein Erbe auftaucht wird das Geld wieder aus der Staatskasse genommen.
MFG
Ja, der Staat erbt. Das Grundbuch muss durch das Grundbuchamt beim Amtsgericht berichtigt werden. Also dem Amtsgericht Bescheid geben.
Hat jemand eine Idee?
Das Nachlassgericht ist zuständig.
Soweit alle bekannten Erben (bis 3. Ordnung, § 1926 BGB) das Erbe ausgeschlagen haben wird der Landesfiskus als Erbe durch das Nachlassgericht festgestellt.
Soweit in der Zwischenzeit ein Sicherungsbedürfnis vorliegt, wird ein Nachlasspfleger bestellt. Möglich ist natürlich auch, dass der Nachlasspfleger die Verwertung des Nachlasses und Tilgung der Verbilndlichkeiten vornimmt.
ml.
Irgend jemanden gibt es immer und wenn nicht, dann verfällt das komplette Erbe an den Staat. Das Nachlaßgericht beim Amtsgericht ist da zuständig.