Welche Behörde oder Amt ist für einen e.V. zuständig?

Hallo zusammen,

ich muss etwas länger ausholen, sorry.

Ein eingetragener Verein hat ca. 120 Mitglieder, die Grundstückseigentümer in einer Wochenendsiedlung sind. Laut Bebauungsplan ist es nicht erlaubt in der Siedlung dauerhaft zu wohnen. Durch Inkompetenz oder Schlampigkeit der damaligen Verwaltungsgemeinschaft wurden aber trotzdem Genehmigungen dafür erteilt. Jetzt haben etwa 30 Mitglieder einen angemeldeten Wohnsitz in der Anlage.

Nach dem Gebietsreform um 2020 wurde man in den zuständigen Behörden darauf aufmerksam mit der Forderung diesen Zustand zu beenden und auf einen regulären Wohnsitz umzumelden. Durch starke Lobbyarbeit der Eingentümer mit Wohnsitz wären die Behörden bereit unter bestimmten Voraussetzungen das Wohnrecht zu legalisieren. (Verbreitung der Wege, Straßenbelag, Beleuchtung etc. die gesetzlich gefordert sind)
Das würde aber eine immense finanzielle Belastung für alle Grundstückseigentümer bedeuten, von dem nur wenige profitieren würden. Die Lobbygruppe hat in einem Brief unter anderen mit der Wertsteigerung der Grundstücke auf das doppelte oder dreifache und die Erhöhung der Bodenrichtwerte und die Bewertung der Immobilien argumentiert.

Meine Frage: verfolgt die Lobbygruppe damit einen wirtschaftlichen Zweck? Welche Behörde oder Amt ist zuständig das zu überprüfen?

Laut Vereinsrecht „Ein Verein kann nur ins Vereinsregister eingetragen werden, wenn er primär keine wirtschaftlichen Zwecke, sondern einen ideellen Zweck verfolgt. Als ideelle Zwecke gelten z.B. religiöse, wissenschaftliche, künstlerische, sportliche, wohltätige, gesellige und ähnliche nicht wirtschaftliche Zwecke. Die präzise Definition des ideellen Zwecks in der Satzung ist essentiell.“

MfG

J.Sch.

Wie lautet denn die

dieses Vereins, die ja

ist?

Wie Du richtig zitierst, geht es im Vereinsrecht bei der Frage, ob ein Verein eingetragen (bleiben) werden kann, darum, was der primäre Zweck des Vereins ist und nicht darum, welche Ziele eine Teilmenge der Mitglieder temporär verfolgt.

Im übrigen sind die zuständigen Behörden für eingetragene Vereine das jeweilig zuständige Finanzamt bzw. Registergericht. Für wirtschaftlich tätige Vereine gibt es bei den Ländern unterschiedliche Zuständigkeiten (in der Regel spezielle Stellen bei Bezirksregierung bzw. Innenministerium).

Gruß
C.

Ergänzung:

Das zuständige Amtsgericht lässt sich online ermitteln, falls nötig.

Einfach unter Handelsregister.de den Bereich „Normale Suche“ auswählen. Mit Hilfe des Namens des Vereins lässt sich dann das Amtsgericht anzeigen, welches für diesen Verein zuständig ist.

Unter der Dokumentenansicht „DK“ müsste auch die Satzung des Vereines einsehbar sein, wenn sie durch das Gericht hochgeladen wurde. Bzgl. der aufgeworfenen Fragestellung könnte ein Blick in die Satzung nicht schaden.

2 „Gefällt mir“

Die Vermessungs- und Planungskosten werden von dem Verein getragen.

Einfach unter Handelsregister.de den Bereich „Normale Suche“

Danke für den Tipp Ebenezer.

Wie gesagt: es geht darum, was der primäre Zweck des Vereins ist und nicht darum, welche Ziele eine Teilmenge der Mitglieder temporär verfolgt. Und eine Betonung liegt hier auf dem Wort temporär. Wenn ein Verein alle fünf Jahre ein überregional bekanntes Turnier ausrichtet, das so richtig Kohle in die Kassen spült, die die nicht wirtschaftlichen Aktivitäten zu wesentlichen Teilen finanziert, ist das für den Status des Vereins halt auch unschädlich.