Welche Behörde hat Führerscheindaten?

Hallo Wissende,

meiner Freundin wurde die Handtasche gestohlen. Alle Papiere drin natürlich. Jetzt ging sie also zum Amt und wollte neue Papiere machen lassen. Soweit, so gut.

Nur bei Führerschein lief es nicht so: Das Amt hat ihre Daten verklüngelt und sie soll jetzt in der Beweispflicht sein, dass sie vor zig Jahren einen Führerschein gemacht hatte.

Kann das sein? Natürlich gibt die Fahrschule nicht mehr und Flensburg listet einen nur, wenn man Punkte hat.

Welche beweiskräftigen Quellen könnten noch infrage kommen?

Schöne Grüße
Ann da Cava

Die Stelle (Landkreis oder ggf. kreisfreie Stadt) bei der man die Fahrprüfung einst abgelegt hatte, müsste die Unterlagen haben.
Von der muss man sich nämlich im Fall des Verlustes die Bestätigung für die Neuausstellung geben lassen.
Oder ist das die Stelle, die angeblich oder tatsächlich die Unterlagen nicht mehr findet ?

MfG
duck313

Exakt.

Hallo,
bei mir war es so, dass ich meinen Führerschein in Bremen gemacht habe, mit ersten Wohnsitz aber im Kreis Trier-Saarburg gemeldet war. Bremen hatte keine Daten, aber bei der Kreisverwaltung in T.-S. bekam ich problemlos die nötigen Papiere.
Könnte das bei deiner Freundin auch so gewesen sein?
Gruß, Mao

Na super wenn die zuständige Behörde shreddert.

Hat sie vielleicht vorher mal den Führerschein getauscht, sprich vom rosa Lappen zur Karte? Dann könnte der rosa Lappen helfen. Wahrscheinlich hat sie ja vor 1991 die Prüfung abgelegt.

Ansonsten habe ich keine Idee, wie man das beweisen soll. Eine Prüfbestätigung, die man auch behalten darf, gab es nicht. Jedenfalls wurde mir damals keine ausgehändigt…

Warum sollte denn Bremen die Unterlagen nicht haben, stattdessen aber eine beliebige Zuzugsgemeinde ? Führerscheinunterlagen werden nicht umhergeschickt. Wozu auch ?
Seltsam.

In den Infos meines Landkreises steht genau das drin, was ich oben schrieb.
"haben sie den FS im Landkreis gemacht, dann können wir den Ersatz-FS schnell neu ausstellen.
Wenn sie ihn wo anders abgelegt haben müssen sie von der dortigen Führerscheinstelle einen Auszug aus dem Register anfordern. "

Ich frage mich gerade, wie die Polizei bei Verkehrskontrollen feststellen kann, ob ein Fahrer eine Fahrerlaubnis hat, wenn das Dokument nicht mitgeführt wird ? Nach dem Ursprungsposting gäbe es ja keine Zentralstelle die FS-Daten hat.

:grinning:

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Das KBA hat tatsächlich Daten zental erst seit 1999 gespeichert:
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZFER/Auskunft/zfer_auskunft_node.html

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Sie hatte immer noch den Originallappen von anno tuck :frowning: (Vor 1999 ausgestellt)

So ähnlich. Sie sagt:

"Mein Problem ist auch, dass ich den Schein in Bremen gemacht hab und die ausstellende Behörde war Osterholz Scharmbeck, weil ich in Niedersachsen gewohnt hab. Und die sagen sie haben nix und witziger Weise gibts auch keine Meldeunterlagen von mir und meinen Schwestern. "

Blöd. Hat sich die Führerscheinstelle irgendwie geäußert, wie man das beweisen kann? Oder haben die nur hammwanichmehr gesagt?

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Meine Freundin hat sogar die Sekretärin ihrer Fahrschule von damals aufgespürt, um die zu fragen.
Nö, hat die Behörde nicht gesagt. Nur dass meine Freundin beweispflichtig wäre.

Deutsche Behörden…
Ich bin gerade unsagbar froh, dass ich noch einen Teilführerschein 2006 nachgemacht habe.

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Moin,

auch ich habe meinen FS nicht in dem Landkreis gemacht, wo ich damals wohnte. Darum hat die Fahrschule die Unterlagen auch „umher“ geschickt: zur Kreisstadt meines Wohnortes. Warum soll das seltsam sein? Im Zweifel weiß ich nach Jahrzehnten doch immer noch wo ich mal wohnte, Aber wasweißich wo ich meine Prüfung abgelegt habe? Vielleicht waren Standort der Fahrschule, Ort der Fahrprüfung und „Heimatort“ des Prüfers ja noch nicht mal übereinstimmend? Sowas weiß man doch nach Jahren nicht mehr - wenn man es überhaupt jemals wusste?

VG
J~

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Das steht (stand ?) ja auf dem Führerschein drauf.
Na gut, wenn der abhanden gekommen ist …

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Moin,

falls deine Freundin kein so ganz junger Frühling mehr ist, hat sie ihren Führerschein ja evtl vor der Niedersächsischen Gemeindereform gemacht die 1974 auch Osterholz Scharmbeck betraf? Vielleicht liegen die Unterlagen drum in einer anderen Stadt, einem anderen Kreis?
Hat sie denn vielleicht auch mehrere Fahrerlaubnisse erworben? Moped, Auto, …? Vielleicht muss sie drum die s.g. Karteikartenabschrift (haste sicher schon selbst ergooglet) auch wo anders beantragen als sie zuerst dachte.
Nur so ne Idee…

VG
J~

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Moin,

eben… außerdem bezweifle ich, dass der Ort der Prüfung auf meinem rosa Elend stand. Auf der aktuellen Plastikkarte gibt es jedenfalls nur das Feld 4c „Name der Ausstellungsbehörde“.

VG,
J~

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Danke J~, aber 1974 hatte sie garantiert noch keinen Führerschein. Ich bin ebenso alt wie sie und habe meinen 77 gemacht und war früh dran damit.

Ich hab meinen auch mal irgendwann erneuern lassen, weil zwischen meinem Jugendbild und mir doch inzwischen gewaltige Diskrepanzen bestanden. Ich stehe also mit Sicherheit in irgendeiner Datenbank.

Hallo,

mal davon abgesehen, dass das hanebüchen ist, reichen da nicht Zeugen?
Es wird ja einige Menschen geben, die wissen, dass sie einen Führerschein hatte.

Ich würde da auch durchaus mal einen Anwalt kontaktieren, vielleicht kann etwas Druck zu größerem Sucherfolg bei der Behörde führen.
Oder sie wendet sich an eine seriöse Zeitung / Fernsehsender, um diese Schildbürgerbehörde ein bißchen durch den verdienten Kakao ziehen zu lassen.

Viel Erfolg,
Paran

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Genau das hat sie vor. Aber erst mal steht sie dumm da - und ohne Führerschein.