Hallo Wissende,
meiner Freundin wurde die Handtasche gestohlen. Alle Papiere drin natürlich. Jetzt ging sie also zum Amt und wollte neue Papiere machen lassen. Soweit, so gut.
Nur bei Führerschein lief es nicht so: Das Amt hat ihre Daten verklüngelt und sie soll jetzt in der Beweispflicht sein, dass sie vor zig Jahren einen Führerschein gemacht hatte.
Kann das sein? Natürlich gibt die Fahrschule nicht mehr und Flensburg listet einen nur, wenn man Punkte hat.
Welche beweiskräftigen Quellen könnten noch infrage kommen?
Schöne Grüße
Ann da Cava