Welche Behörte ist zuständig bzw. welcher Antrag muss gestellt werden

Meine Cousine mit Ihrem 8 jährigen Kind sind als Spätaussiedler nach Deutschland eingereist und wurden dem Land Sachsen zugeordnet, weil in RLP wo ich lebe keine direkten Verwandten Leben (Geschwister, Eltern). Ich möchte Sie nach RLP holen, weil ich Sie hier unterstützen kann (Sprache, Integration, Arbeit). Welche Behörde ist zuständig bzw. welcher Antrag muss gestellt werden.

Ich Danke im Voraus für Informationen und Tipps.

Hallo,

wendet Euch zunächst an die Stelle, die Deine Cousine dem Land Sachsen zugeordnet hat.

Gruß mki