Welche Beihilfestelle für Rehaantrag?

Liebe Experten!

Ich habe vor, eine Reha zu beantragen. Als Beamte bin ich Beihilfefähig und muss den Antrag an die Beihilfestelle richten. Nur ist mir jetzt nicht klar, an welche ich mich wenden muss.
Ich lebe in der Nähe von Koblenz, die Beihilfeanträge schicke ich normalerweise an das Landesamt für Finanzen in Koblenz.
Auf der Website des Bundesverwaltungsamt finde ich als mögliche Beihilfestellen Bonn, Köln, Düsseldorf und Wiesbaden. Welche ist denn da nun für mich zuständig?
Wär schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Danke und Gruß

Diva

Hallo,

Wer ist Dein Dienstherr/Arbeitgeber? Dessen Beihilfestelle wird zuständig sein, Und dort (wahrscheinlich Landesamt für Finanzen in Koblenz) solltest Du den Antrag stellen?
Oder gibt es Gründe, warum Du den Beihilfeantrag bei einer Bundesstelle stellen musst?

Gruss
Jörg Zabel

PS: Wenn Du sicher gehen willst, rufe dort an. wo Du üblicherweise Deinen Beihilfeantrag stellst. Die Sachbearbeiterin und ihre Kontaktdaten findest Du sicher auf Deinem letzten Beihilfebescheid.

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Wozu?

auch den Rehaantrag, natürlich.

Gruß
Christa

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Ich hatte gegoogelt und nicht berücksichtigt, dass ich ja Landesbeamtin bin und nicht Bundesbeamtin. Bin mal wieder zu doof für die einfachsten Dinge.

Hallo Deaddropdiva

Das Landesamt für Koblenz müsste das zuständige Amt für den Antrag sein.

Das Bundesverwaltungsamt ist für Bundesbeamte zuständig.

Ich hoffe das hilft Dir weiter

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Ehrlich gesagt hätte ich gar nicht gegoogelt, wenn du schon mit der Beihilfestelle zu tun gehabt hast. :wink:

Vermutlich kenne ich mich als ehemalige Angestellte einer Landesbehörde im Beamtenrecht nicht sonderlich gut aus. Es kann aber ja nicht schaden, den Antrag an die BfA zu schicken. Für mich war die zuständig. Wenn sie das für Dich nicht ist, muss sie Deinen Antrag innerhalb bestimmter Zeit an die zuständige Stelle weiterleiten. Du musst Dich nicht weiter rum quälen mit der richtigen Adresse : stell einen Antrag an die BfA. Die ist verpflichtet, ihn an die richtige Adresse weiter zu leiten.
LG
Amokoma1

Wofür steht das A? Richtig, für Angestellte. :-)) Sie ist aber Beamtin.

@DropDeadDiva: Jetzt habe ich doch für dich gegoogelt. :stuck_out_tongue: Ich habe das hier gefunden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Allgemeine-med-Reha/allgemeine-med-reha.html

Dort steht u. a.:

Ein sogenannter Ausschlussgrund darf nicht vorliegen. So haben zum Beispiel Beamte auf Lebenszeit keinen Anspruch auf medizinische Reha durch die Deutsche Rentenversicherung (das war mir klar), sondern könnten sich stattdessen bei ihrer Krankenversicherung erkundigen, ob diese Reha-Leistungen übernimmt.

Es wundert mich etwas, dass da nichts von der Beihilfestelle steht. Zu dem, was die Beihilfe übernimmt, steht hier etwas:

Du hast allgemein von Reha geschrieben, könntest aber auch eine Heilkur gemeint haben. Insofern: je nachdem, was dein Ziel ist, könnte entweder die Beihilfestelle oder deine Krankenkasse dein Ansprechpartner sein.

Das ist mir völlig klar. Die unterschiedlich zuständigen Stellen sind aber per Gesetz verpflichtet, innerhalb einer gewissen Zeit (ich meine, max. 4 Wochen) an die zuständige Stelle weiter zu leiten; sonst sind sie selber dran).
Dieser Dreh beschleunigt gelegentlich die Bearbeitungszeit.
LG Amokoma1

Wieso nicht? Es ist doch nicht abwegig davon auszugehen, dass es Antragsformulare gibt. Danach hatte ich gegoogelt. Die gibt es auch, aber nur für Bundesbeamte, und mir war in dem Moment nicht klar, dass es hier um Bundesbeamte geht.
Inzwischen hab ich für Landesbeamte gesucht und da reicht ein formloser Antrag,

Ja, aber dann hätte ich direkt auf der Seite der Beihilfestelle geschaut, so mache ich das bei uns auch immer. :slight_smile:
https://www.lff-rlp.de/service/vordrucke
ist eure Seite.

Zur Heilkur gibt es ein Merkblatt: https://www.lff-rlp.de/fileadmin//user_upload/ZBV/PDF/vordrucke/LfF18/LfF18_BEIH016_M_Heilkur.pdf
aber wie gesagt, es hängt davon ab, ob du eine Heilkur oder eine medizinische Reha meinst, weil für die medizinische Reha die Krankenkasse zuständig wäre. Hast du dir meine Links von oben angeschaut?

Beamte und Krankenkasse?
Du meinst wahrscheinlich die Krankenversicherung - üblicherweise sind Beamte privat Versichert.
Zuständig für beide Arten (Kur und Reha) ist primär die zuständige Beihilfestelle nach dem dortigen Landesrecht. Private Krankenversicherungen zahlen üblicherweise nichts bzw. nur einen sehr geringen Anteil für eine Kur oder auch Reha (es sei denn, durch Extravertrag abgesichert) - es sei denn bei Anschlussheilbehandlungen. Es empfiehlt sich auf alle Fälle ein eindringlicher Blick in die Versicherungsunterlagen.
Das Thema ist aber so kompliziert, dass ich mich beim ersten Antrag durch die Beihilfestelle habe beraten lassen.

Unüblicherweise bin ich gesetzlich versichert (und beihilfeberechtigt), aber das war auch nicht die Frage.

Die würde auch die Beihilfe übernehmen, nur zur medizinischen Reha habe ich dazu nichts gefunden, wie schon zweifach erwähnt.

Es gibt wohl immer mehrere Herangehensweisen. Nächstes Mal frage ich gleich dich, was ich machen soll.
Hast du die Links mal ausprobiert? Hast du etwas Konkretes zu meiner Anfrage dort gefunden? Ich nicht, denn es gibt keine Antragsformulare für eine Reha (aka Sanatoriumsaufenthalt) - weil man das formlos beantragt, wie ich inzwischen weiß.
Und ja: Das steht in dem Merkblatt.

Ich hatte es inzwischen ja gefunden.

Nächstes Mal google ich einfach länger, bevor ich hier frage. Ich will es mir immer einfach machen und frage hier, ob mir das jemand grad beantworten kann. Aber das ist ja nicht der Sinn von werweisswas.

Gruß

Ich habe sie mir angeschaut, natürlich.

Das ist richtig, aber nochmal, es gibt verschiedene Arten von Reha, und worum es genau geht, hast du erst in deinem anderen Beitrag geschrieben. Und im oben verlinkten Merkblatt steht auch, dass das formlos geht (aber ein ärztliches Attest erforderlich ist).

Gruß
Christa

Was für ein Unsinn.
Woher sollen die Behörden die für dich zuständige Stelle kennen?
Und außerdem, welches Gesetz meinst du denn?

Außerdem noch ein Hinweis: die BFA gibt es seit Oktober 2005 nicht mehr.

Deutsche Rentenversicherung - Startseite (deutsche-rentenversicherung.de)

Hallo,
ich denke, dass sich die Sache seit dem Oktober inzwischen geklärt hat.
Also ich kenne es so, dass auch theoretisch die Rentenversicherung zuständig sein kann, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind . Das kann aber eigentlich nur bei ziemlich dienstjungen Beamten passieren, die vorher schon mal rentenversichert waren. Das können wir in diesem Falle wohl ausschließen.
Interessant ist, wenn der Beamte oder die Beamtin in einer GKV Kasse versichert ist, was es ja noch sehr oft gibt (siehe auch weiter oben bei Christa), dann ist diese (GKV-Kasse) erster Ansprechpartner in Sachen Reha und dann auch Kostenträger, wobei die Beihilfe trotzdem auch beansprucht werden kann, kommt es eben auf das passende Beihilferecht an.
Aber, wie gesagt lieber Pensionar, das dürfte sich inzwischen erledigt haben.
Gruss
Czauderna

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