Guten Tag,
in einem 14-jährigen Fahrzeugschein steht u.a. zu den Größenbezeichnungen der Bereifung
Ziff. 20/21: 195/50R15 82T
Ziff. 22/23: 205/45R16MO 83H
Auf der unteren Scheinhälfte ist zusätzlich vermerkt:
Ziff. 20 u. 21 Nur Sommerbereif. u. nur Continental, …
Ziff. 22 u. 23 Nur Continental, …
Ziff. 20 bis 23 auch gen.: 185/55R15 81T M+SA.
Wäre es dennoch erlaubt mit Ganzjahresreifen 195/50R15 82T auch von nicht genannten Herstellern (z.B. Vredestein) zu fahren?
Ein Dekra-Prüfingenieur meinte, dass es keine Herstellerbindung mehr gäbe, aber bei diesem Auto 195-er nur als Sommerreifen und nicht als Ganzjahresreifen erlaubt wären.
In diesem ADAC-Leitfaden von 2011 steht aber unter Winter-/Ganzjahresreifen etwas anderes:
"Werden in den Fahrzeugpapieren Reifendimensionen mit einem „M+S“ angegeben (siehe auch Bild 1), so sind diese Angaben als Empfehlungen zu verstehen.
…
Einschränkungen wie „nur Sommerreifen“ oder „nur Winterreifen“ haben grundsätzlich nur den Charakter von Empfehlungen. "
Was stimmt und wie kann ich ggf. den Prüfer davon überzeugen?
Gruß
Pontius