Welche berufe darf ich als hausmeisterdienst

Ich bin Geschäftsführer einer Hausmeister Unternehmensgesellschaft. Ein Meisterbrief für ein Handwerk existiert nicht. Ich würde gern einen Auszubildenen beschäftigen. Welche Berufe darf ich ausbilden?

Hallo

Wenn du keinen Meistertitel hast oder einen Meister beschäftigt hast, bist du nicht befugt auszubilden denn dir fehlt die Eignung dazu.
Ansonsten wende dich an die zuständige Handwerkskammer, aber die werden dir wahrscheinlich das gleiche sagen.

MfG
Nelsont

Das ist nicht richtig. Bei der IHK oder HWK gibt es ADA-Kurse. Dann bekommt man den Ausbilderschein und darf ausbilden.

Hallo Grußloser,

„Hausmeister“ ist keine allgemein definierbare Tätigkeit und niemand hier ahnt, welche Dienstleistungen dein Betrieb anbietet. Daher könnte hier nur spekulativ geantwortet werden. Lese aber hier http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/ §§ 21 bis 24 und dann frag die HwK. Entsprechende Regelungen gibt es auch im BBiG, für das die IHK Antworten geben kann.

Schöner 1. Mai
Otto

Ugh.

Das ist nicht richtig. Bei der IHK oder HWK gibt es ADA-Kurse.
Dann bekommt man den Ausbilderschein und darf ausbilden.

So man denn einen Beruf gelernt hat (oder die entsprechenden Fachkenntnisse in diesem nachweist), für den kein Meisterzwang existiert. Klartext: Gesellenbrief sollte schon vorhanden sein, sonst wird es schwierig. Die ADA-Prüfung ist nämlich nicht fachbezogen.

Aga,
CBB

Ugh.

Das ist nicht richtig. Bei der IHK oder HWK gibt es ADA-Kurse.
Dann bekommt man den Ausbilderschein und darf ausbilden.

So man denn einen Beruf gelernt hat (oder die entsprechenden
Fachkenntnisse in diesem nachweist), für den kein Meisterzwang
existiert. Klartext: Gesellenbrief sollte schon vorhanden
sein, sonst wird es schwierig. Die ADA-Prüfung ist nämlich
nicht fachbezogen.

Der Meisterbrief ist nur zur Selbstständigkeit im Handwerk nötwendig und da auch nur für einige Berufe.

Hi, das ist richtig, dennoch musst du auch beim ADA eine fachliche Eignung nachweisen, §30 Berufsbildungsgesetz:

(1) Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die
berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der
Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
(2) Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten besitzt, wer
1.die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf
entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
2.eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder
vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer
staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem
Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
3.eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem
Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat
und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

Also kann nun wirklich nicht jeder mal ebend nen AdA machen.

Gruß Tina

Ugh.

Fachkenntnisse in diesem nachweist), für den kein Meisterzwang
existiert
. Klartext: Gesellenbrief sollte schon

Der Meisterbrief ist nur zur Selbstständigkeit im Handwerk
nötwendig und da auch nur für einige Berufe.

Wie wär’s mit Lesen - oder widersprichst du aus Prinzip?

Aga,
CBB