Ich möcht einen Arbeitnehmer einstellen und Frage mich nun eigentlich wie da die ganzen fomalien ablaufen. Soweit ich weiß, brauch ich eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit, anmelden muss ich den Arbeitnehmer bei seiner Krankenkasse und dann wäre da eben noch die Berufsgenossenschaft. Aber wie bzw. wo melde ich die an? Da gibt es doch mehrere, wie bekomme ich raus, welche die richtige ist?
Hi Martin,
ich weiss nicht, wie teuer Dir Deine Zeit ist. Aber wenn Du nicht unbedingt jeden Euro 2-mal drehen musst, nimm Dir einen Steuerberater. Du hast einfach zuviele Möglichkeiten, hier etwas zu vergessen oder falsch zu machen. Ich habe übrigens eine Unternehmensberatung und keine Steuerberatung, also ein neutraler Tipp.
Gruß
Michael http://www.cmm-consulting.de
wie lange ist die Gründung her? „Normalerweise“ hätte sich bereits eine BG bei Dir gemeldet - bei der Anmeldung eines Gewerbes bekommt die BG eine Kontrollmitteilung, und üblicherweise wird es nicht verfolgt, wenn der Gründer die Reaktion abwartet, obwohl ihn eigentlich eine Anzeigepflicht trifft.
Der Unternehmer darf sich in der Zuständigkeit täuschen, solange er nicht offensichtlichen Unsinn macht, etwa einen Betrieb der Metallverarbeitung bei der landwirtschaftlichen BG anzeigt. Alle Fristen und Formen sind eingehalten, wenn der Unternehmer bei irgendeiner BG seine Existenz kundtut. Er wird bei der Erfassung ggf. weitergereicht.
Beispiel aus dem täglichen Leben: Von der BG Großhandel und Lagerei zur Verwaltungs-BG, als die deutsche Vertriebsgesellschaft erklärte, dass sie mit den Lieferungen des frz. Mutterhauses an den Handel nichts zu tun hat. Zurück zur BG Großhandel und Lagerei, als sie dort erklärte, dass eine große Zahl von Regalauffüllern auch dafür eingesetzt werden, die angelieferten Paletten zu den Regalen zu bringen und einzuräumen… Nach über einem Jahr der endgültige Bescheid über Mitgliedschaft bei der BG Großhandel und Lagerei.
Falls Du mit der recht übersichtlichen Gliederung auf Gudruns Link nicht weiterkommst, wende Dich an die Verwaltungs-BG: Sie ist, was man bei dem Namen nicht vermuten würde, die große Krabbelkiste für alle Branchen, die nirgendwo richtig hingehören, oder die nach 1936 neu entstanden sind.
einen Bescheid über die Mitgliedschaft des Unternehmens bekommt jeder, egal ob es sich um die Beschäftigung von Mitarbeitern oder um die (freiwillige) Möglichkeit der Versicherung des Inhabers geht.
Dieser Bescheid geht bloß meistens im Gründungswust unter.