ich habe ein kleines Problem mit meinem Ex-Mann bezüglich des Unterhalt:
Mein Sohn ist 21 Jahre alt und arbeitsuchend gemeldet für eine Ausbildung und andere Arbeit. Bislang hat er noch Unterhalt von meinem Ex-Mann bekommen. – Ich sollte noch erwähnen, dass mein Sohn eine eigene Wohnung mit seiner Freundin bewohnt.
Nun ist folgendes Problem aufgetaucht: Mein Ex-Mann hat nun die Zahlung von Unterhalt eingestellt, weil er finanzielle Probleme hat, und ein Gerichtsvollzieher will deswegen von meinem Sohn nun eine Bescheinigung haben, dass sein Vater noch unterhaltspflichtig ist; dann könnte mein Ex-Mann den Unterhalt weiterzahlen.
Nun meine Frage:
– Welche Bescheinigung von welcher Stelle soll ich denn da besorgen?
Der Arbeitslosenbescheid reicht dem GV nicht.
[MOD:Rechtsfrage wegen FAQ:1129 (und auch falschem Brett) gelöscht.]
Hallo,
der Gerichtsvollzieher sollte am Besten wissen, was für Bescheinigungen er braucht.
Ich vermute mal, er benötigt irgendwie einen Bescheid, dass es sich bei der erwarteten Berufsausbildung um die erste Ausbildung handelt (nur für die Zeit der ersten Ausbildung ist er mW unterhaltspflichtig) und dass der Sohn vorher in der Schule war.
ME ist es schon unglücklich, wenn jemand mit 21 Jahren noch keine Ausbildung hat (abgebrochene Studenten mal ausgenommen); ich würde da auch nachfragen.
Wenn der U-Schuldner arbeitslos geworden ist, stehen dem nur noch im besseren Fall ca. 67% vom durchschnittlichen Nettolohn zu; der liegt meistens dann unterhalb der Pfändungsgrenze und wenn der Unterhaltsgläubiger (Mutter) keinen Antrag stellt, dass unterhalb der gesetzlichen Grenze gepfändet werden soll, kommt da i.d.R. nichts raus.