Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit meinem Ex-Mann bezüglich des Unterhalt:
Mein Sohn ist 21 Jahre alt und arbeitsuchend gemeldet für eine Ausbildung und andere Arbeit. Bislang hat er noch Unterhalt von meinem Ex-Mann bekommen. – Ich sollte noch erwähnen, dass mein Sohn eine eigene Wohnung mit seiner Freundin bewohnt.
Nun ist folgendes Problem aufgetaucht: Mein Ex-Mann hat nun die Zahlung von Unterhalt eingestellt, weil er finanzielle Probleme hat, und ein Gerichtsvollzieher will deswegen von meinem Sohn nun eine Bescheinigung haben, dass sein Vater noch unterhaltspflichtig ist; dann könnte mein Ex-Mann den Unterhalt weiterzahlen.
Nun meine Frage:
– Welche Bescheinigung von welcher Stelle soll ich denn da besorgen?
Der Arbeitslosenbescheid reicht dem GV nicht.
[MOD: Rechtsfrage wegen FAQ:1129 (und auch falschem Brett) gelöscht.]
Im Voraus vielen Dank