Welche Bescheinigungen aufheben?

Hallo,

Ich sortiere gerade den Papierkram meines Lebensgefährten
aus 100 Schuhkartons…
Da ich immer freiberuflich gearbeitet habe, weiss ich nicht, was man abheften und aufheben sollte.

  • Jede monatliche Gehaltsabrechnung
  • jährlichen Bescheid der Renten- und Pensionskassen
  • Lohnsteuerbescheinigungen des jeweiligen Kalenderjahres
  • jährliche Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung
    ??

darüberhinaus will ich wichtige Unterlagen wie Zeugnisse etc. mal kopieren und als Duplikat woanders unterbringen. Was von den oben genannten Unterlagen sollte man kopieren oder sind die eh bei der Bundesrentenanstalt oder wo auch immer gespeichert?

für Antworten dankt
orangegestreift

Hallo,
Für die Unterlagen der Sozialversicherung gilt, daß sie solange aufgehoben werden sollen, bis die geleisteten Zeiten seitens der rentenversicherung bestätigt wurden. Dies bedeutet, wenn man nach Nachfrage bei der DRV einen Zwischenbescheid erhält, so kann man den mit den Unterlagen abgleichen. Fallsd die Einträge vorhanden sind, ist eine Aufbewahrung nicht mehr notwendig.
Die monatl. Gehaltsabrechnungen sind eigentlich als Unterlage für die Einkommenssteuererklärung notwendig. Meines Wissens nach, besteht eine aufbewahrungspflicht für max. !0 Jahre (So ist es zumindest für meine dienstlichen Reiseabrechnungen vorgeschrieben.
Bei den Pensionskassen kann ich mir vorstellen, daß ja jeder Jahresauszug auf dem Vorjahr basiert, und damit das eigentliche Dokument darstellt.
Gruss
WR

Die monatl. Gehaltsabrechnungen sind eigentlich als Unterlage
für die Einkommenssteuererklärung notwendig. Meines Wissens
nach, besteht eine aufbewahrungspflicht für max. !0 Jahre (So
ist es zumindest für meine dienstlichen Reiseabrechnungen
vorgeschrieben.

Für die Einkommensteuererklärung genügt die Jahreslohnbescheinigung, aber selbst die wird in 99,5% der Fälle vom Arbeitgeber elektronisch ans Finanzamt übermittelt, sodass man die auch nicht braucht. Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren gilt bei Privatpersonen für Belege, die bei der Steuererklärung eine Rolle spielen (also für Arbeitsmittel etc). 10 Jahre sind es bei Gewerbetreibenden für sämtliche Unterlagen.

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