Welche Besteuerung gilt für die Erziehungsrente?

Liegt in der Erklärung nicht ein Widerspruch?
Hier:
… zu dem Ergebniss gekommen, dass die von der BfA erhaltene Erziehungsrente (Feb.2004-Juli 2005)nicht zu den abgekürzten Leibrenten gem. § 55EStDV gehört. Die übermittelten Beträge bleiben für die Berechnung der Einkünfte maßgeblich.
Werden abgekürzte Leibrente wie z.B. Erwerbsminderungsrenten, Witwenrenten oder Erziehungsrenten, aus der gesetzl. Rentenversicherung gezahlt, gehören sie ab 2005 zur Basisversorgung und unterliegen der nachgelagerten Besteuerung gem.§ 22 Nr. 1 Satz3 Nr. a)aa)EstG: unabhängig davon, ab wann die Rente begonnen hat…, soweit die Erklärung.

Im oberen Teil steht, dass die Erziehungsrente nicht zu den Leibrenten gehört, unten jedoch wird sie aufgezählt?
Ist die Erklärung in sich korrekt?

ob das alles richtig ist, weiß ich nicht (komme aus dem Forum Versicherungen), aber es ist kein Widerspruch.

Die Erziehungsrente ist von der Sache eine abgekürzte Leibrente,

aber nicht (mehr) im Sinne von §55EStDV, denn da wird festgelegt, dass und wann nur ein bestimmter Teil zu versteuern ist (der sog. Ertragsteil).

Ab 2005 gilt sie als sog. Basisversorgung und ist in voller Höhe zu versteuern.

Die Besteuerung müßte demnach 2004 und 2005 unterschiedlich gewesen sein.