Welche Bestimmungen gibt es für Einfahrten?

Hallo,

Ich wurde vor einer Woche abgeschleppt.
Ich wohne in einer Straße, wo es nur Platzplätze gibt, jetzt hat aber ein Wohnhaus auf ihrem Hinterhof ein Parkplatz eingerichtet und der Parkplatz auf der Straße wurde zu einer Einfahrt umgewandelt. Der Parkplatz wurde aber nicht gekennzeichnet. Es gibt nur ein Schild Einfahrt freihalten über der Tür, das ist aber so hoch das man es aus dem Auto schlecht sehen kann.

Gibt es gesetzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung von ehemaligen Parkplätzen und zu der Höhe der Aufhängung der Einfahrtsschilder?

Danke für eure Hilfe

Gibt es gesetzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung von
ehemaligen Parkplätzen und zu der Höhe der Aufhängung der
Einfahrtsschilder?

Hi,

mal davon abgesehen das deine Frage schnell gelöscht sein wird, hier gibt es die „sinnvolle“ FAQ1129 die Du weggeklickt hast.

Einfahrten müssen nicht durch Schilder gekennzeichnet sein. Es reicht ein abgesenkter Bordstein, und das erkennbar eine Einfahrt ist.

Falls Du deine Frage neu formulieren willst FAQ1129 beachten, wäre es noch interessant zu wissen ob der Abschlepper von der Polizei, oder von den Nutzern der Einfahrt bestellt wurde. Ob den Auftraggebern bekannt ist wer der Halter ist, und ob der Halter schnell den Wagen hätte wegfahren können. Wurde umgesetzt, oder abgeschleppt?

Q-Gruß

also den artikel kann ich ja jetzt nicht leider nicht mehr ändern oder löschen.

Der Bordstein ist nicht abgesenkt, wenn die Tür nicht beachtet wird, ist nicht ersichtlich das es eine Einfahrt ist. Der Parkplatz ist nämlich unverändert. Der Abschleppdienst wurde vom Besitzer des Hauses angerufen.

Hi,

um es mal von Grund auf aufzuzwirbeln.

Einfahrten zu Grundstücken müssen, wenn sie über Gehwege gehen, von der Gemeinde genehmigt werden. Dazu wird der Gehweg entsprechend, auf Kosten des Antragstellers, umgebaut. Die Tragfähigkeit wird erhöht und der Bordstein wird abgesenkt. Eine Sondernutzung, überfahren des Gehwegs, muss erteilt worden sein.

Also eine Einfahrt einfach anlegen, über bestehende, eingezeichnete Parkplätze hinweg geht nicht.

Wenn jemand eine „richtige“ Einfahrt zuparkt kann natürlich abgeschleppt werden, wenn einige Dinge beachtet werden. Der wo die Musik bestellt zahlt auch, kann dann auf dem Klageweg auch die Kosten möglicherweise wieder von dem der dort geparkt hat einfordern. Das ist regional sehr unterschiedlich wie das gehandhabt wird.

Da es hier um keine echte Einfahrt geht, dürfte derjenige wo den Abschleppwagen bestellt hat auf den Kosten sitzen bleiben.

Q-Gruß

1 „Gefällt mir“