Hallo Leute,
vor mir liegt ein Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten des Arbeitsamtes.
Offensichtlich übernehmen sie Kosten für: Kopien, Papier, Klarsichtfolien, Umschläge und Porto. Außerdem für Fotos. Dann gibt es noch einen Punkt mit „sonstige Bewerbungsunterlagen“. Was ist damit gemeint?
Kann ich z.B. darauf eine CD abrechnen, auf der Arbeitsproben gespeichert sind?
Außerdem gibt es doch einen Höchstsatz dafür, wie hoch ist der?
Worauf muss ich sonst noch achten?
Grüße
Trilli
hier stehts
hallo trilli
schau mal hier: http://195.145.119.72/hst/services/merkblatt/pdf/mb0…
auf seite 11 unter 2.1 steht, wieviel und unter welchen umständen das arbeitsamt bewerbungskosten übernimmt. (siehe außerdem auf seite 12 „Leistungsvoraussetzungen“)
darüber hinausgehende fragen beantwortet dir dein(e) sachbearbeiterIn beim arbeitsamt.
gruß
ann
Moien!
Die Grneze ist ziemlich mickrig, von daher solltest du kene Fahrtkosten mit aufführen, denn die bekommst du von den Firmen bezahlt!
Bernd