Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu den kalten Betriebskosten, die ein Vermieter seinen Gewerbemietern abrechnen kann.
Wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Flächen auf und vor dem Mietgegenstand (Grundstücks- und öffentliche Verkehrsflächen) stets sauber, verkehrssicher und entsprechend dem jeweils geltenden Ortsrecht in Ordnung zu halten hat.
Außerdem steht im Mietvertrag, dass Abfälle aus gewerblicher Tätigkeit des Mieters nicht wie Hausmüll gemäß der gültigen Abfallsatzung in die vermieterseitig für den allg.Bedarf bereitgestellten Müllkästen geschüttet werden dürfen, sondern vom Mieter selbst auf eigene Kosten zu beseitigen sind.
Meiner Meinung nach muss man diese Kosten nicht zahlen.
In der Auflistung der Nebenkosten stehen sie allerdings drin.
Wie verhält es sich dann?
Wie sieht es mit solchen Posten wie Hausreinigung aus wenn im Treppenhaus nur der Briefkasten hängt und sonst kein Zutritt zum Treppenhaus besteht?
Danke schonmal im voraus.