Welche Brandschutzrichtlinien galten 1997?

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte gerne wissen, welche (Brandschutz-)Richtlinien für die Durchdringung und Schottung von Geschossdecken vor dem Jahr 1998 galten. Seither gilt die MLAR, aber nach welchen Richtlinien haben sich die Firmen zuvor (1997) richten müssen? Und wo könnte man das nachlesen?
Danke für jeden Hinweis,
Fred

Hallo.
Mir ist noch nicht klar, um welche BSR es sich handeln soll. Gehen wir von Bundesland NRW aus, so sollte diese bei der Bezirksregierung in Arnsberg zu erfahren sein.

Danke für die schnelle Antwort; es handelt sich um Hessen (Frankfurt).

Hallo.
Mir ist noch nicht klar, um welche BSR es sich handeln soll.
Gehen wir von Bundesland NRW aus, so sollte diese bei der
Bezirksregierung in Arnsberg zu erfahren sein.

Hallo Fred, grundsätzlich würde ich sagen galt und gilt die DIN 4102 bzw. die entsprechende Bauordnung. hier ist definiert die Feuerwiderstandsdauer der Geschossdecken definiert. d.h. diese ist und war zu gewährleisten.
Gruß stephan

Hallo
Von welchen Bundesland reden wir? den Jedes Bundesland hat seine eigene Gesetzgebung.
Und von was für einen Gebäude?

MfG

Sperber Otto

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Bau befindet sich in Frankfurt/M (Hessen) und ist mit 45 m Höhe ein Sonderbau.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Bau befindet sich in
Frankfurt/M (Hessen) und ist mit 45 m Höhe ein Sonderbau.

Hallo

Da wäre es das beste einmal bei diesen Link zuschauen. www.baurecht.de/gesetze.htm und bei Hessen nachzulesen.
Es gibt da eine Sonderbaurichtlinie für Gebäude über 22 m über Grund.
Welcher Art ist das Gebäude. Ein Büroturm oder was anders.

MfG

Sperber Otto

Hallo,

was die Richtlinien betrifft, bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.
Diese Frage sollte aber jeder Architekt, sowie auch die Abteilungen „Vorbeugender Brandschutz“ bei den Berufsfeuerwehren beantworten können.

mit freundlichem Gruß
Rainer Bork

Hallo Fred,
zu Baurichtlinien kann ich keine Auskunft geben, ich habe nur mit Feuerloeschern beschaeftigt.
m.f.G.
Henning

Sehr geehrter Herr Dr. Korn.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen auf Ihre Frage keine Antwort geben kann. Jedoch habe ich Ihre Frage an einen meiner Geschäftsfreunde weitergeleitet.
Bitte kontaktieren Sie ihn Anfang nächster Woche per Mail unter [email protected]
Herzlichen Gruß aus Altenburg!
K. Schalla