Welche Cance besteht rechtlich gegen den ehemaligen Arbeitgeber ?

  1. Wie könnte man rechtlich Vorgehen wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter absichtlich nicht in Kenntnis setzt dass deren vertag nicht verlängert wird!obwohl der Mitarbeiter dies wie vorgesehen 3 Monate vorher zu sprache brachte und ihm mündlich zugesagt wurde? Und nun der Mitarbeiter natürlich die einzuhaltende Frist beim Arbeitsamt einhalten konnte und in eine Sperre rutschte. 2. Dem Mitarbeiter wurden auch täglich eine Stunde Pause abgezogen durfte aber nur 30 Minuten nehmen und samstags garnicht. 3. der Mitarbeiter hatte noch 1 1/2 Monate ausstehende Gehälter und es wurden 500€ zuwenig gezahlt. Wie könnte man Vorgehen ohne vorhandenen Rechtsschutz?

Hallo!
Nur mal zu Punkt 1: Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer frühzeitig darüber zu informieren, daß er sich bei einem befristeten Arbeitsverhältnis spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitssuchend zu melden hat. Dies sollte der Betroffene denn auch tun, am besten bereits ein halbes Jahr vorher, zumal das ja auch telefonisch oder online geht. Auf Zusagen zur Verlängerung kann man nur bauen, wenn man sie schriftlich und vom Chef unterschrieben in der Hand hat.

Hierzu noch das:
http://www.iww.de/lgp/archiv/risiken-vermeiden-sind-…

  1. Wie könnte man rechtlich Vorgehen wenn der Arbeitgeber
    seinen Mitarbeiter absichtlich nicht in Kenntnis setzt dass
    deren vertag nicht verlängert wird!

Gar nicht.

obwohl der Mitarbeiter dies
wie vorgesehen 3 Monate vorher zu sprache brachte und ihm
mündlich zugesagt wurde?

Abgesehen davon, dass eine Verlängerung schriftlich erfolgen muss, damit sie wirksam vereinbart ist:
Wären Zeugen anwesend, die das ganze so bestätigen?

Und nun der Mitarbeiter natürlich die
einzuhaltende Frist beim Arbeitsamt einhalten konnte und in
eine Sperre rutschte.

Warum konnte natürlich die Frist nicht eingehalten werden?
War monatelang keine Zeit, ein 1-minütiges Telefonat zu führen?

  1. Dem Mitarbeiter wurden auch täglich
    eine Stunde Pause abgezogen durfte aber nur 30 Minuten nehmen
    und samstags garnicht.

Das geht natürlich nicht. Im Zweifel muss geklagt werden.

  1. der Mitarbeiter hatte noch 1 1/2
    Monate ausstehende Gehälter und es wurden 500€ zuwenig
    gezahlt. Wie könnte man Vorgehen ohne vorhandenen
    Rechtsschutz?

-Den Rechtsanwalt selbst zahlen.
-Evtl. Beratungs- oder/und Prozesskostenhilfe beantragen (erklärt einem der Rechtsanwalt).
-Ohne juristischen Beistand die Fakten zusammentragen und die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen.
Beraten wird man dort nicht, allerdings helfen die Leute bei der Formulierung einer Klage.

Ebenfalls ohne Anrede oder Gruß …

Wie könnte man Vorgehen ohne vorhandenen
Rechtsschutz?

Sich Gedanken darüber machen, daß man als AN womöglich bisher am falschen Ende gespart hat und dies für die Zukunft ändert - durch private RSV oder Gewerkschaftsmitgliedschaft.