Hallo,
nehmen wir an, zwei Kinder und deren Mutter haben zusammen in einer Wohnung gelebt. Die Kinder waren auch dort gemeldet. Das eine Kind - mittlerweile schon volljährig- zieht aus, weil die Mutter bei der Bank und verschiedenen Lebensversicherungen das angelegte Geld des verstorbenen Vaters leer geräumt hat und nicht mehr vertrauenswürdig ist.
Sie hat die Unterschriften der Kinder gefälscht um an das Geld zu kommen.
Nun sind beide Kinder ausgezogen und verlangen ihre Wertgegenstände, die sich noch in der gemeinsamen Wohnung befinden.
Ein Brief per Einschreiben wurde auch schon geschickt mit einer Frist von 2 Wochen. Die endet jetz am Donnerstag den 03.04.14.
welche Möglichkeiten gibt es noch Als Klageerhebung ?
Kann man nicht mit der Polizei einfach anklopfen ?
was hielt die Kinder davon ab, ihre Sachen,insbesondere „Wertgegenstände“ beim Auszug mitzunehmen ?
Und wieso geht man nicht hin und holt die Sachen einfach ab ? Wird nicht geöffnet oder wird ausdrücklich verweigert, die Sachen herauszugeben ?
Sachen, die unstrittig im Eigentum der Kinder stehen ?
Polizei kommt nicht mit um einen rein zivilrechtlichen Fall zu schlichten oder durchzusetzen.
Und Unterschriften der Kinder( minderjährig !) braucht man nicht zu fälschen,weil die nämlich gar nicht über das Geld verfügen könnten. Es wären keine Unterschriftsproben der Kinder hinterlegt, es wäre also sinnlos Kinder unterschreiben zu lassen(sei es auch gefälscht).
Wenn nicht die Mutter und übliche Alleinerbin sowieso alle Konten und Versicherungssummen des Verstorbenen geerbt hätte.
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort !
Ums Geld geht es den Kindern nicht mehr.
Die Kinder waren so enttäuscht, dass diese von Heute auf morgen ausgezogen sind. Seitdem ist der Kontakt abgebrochen. Jegliche versuche die Mutter zu kontaktieren, sind gescheitert. Die Mutter will nichts mit den Kindern zu tun haben weil sie ja jetz eh alles hat was sie wollte: das Geld.
Was viel wichtiger ist, sind die Wertgegenstände der Kinder und die persönlichen Unterlagen und Gegenstände des Vaters, die den Kindern überlassen worden sind.
Da hilft wohl nur Klageerhebung auf herausgabe, richtig ?
Die Betroffene sollte sich bei einem Anwalt beraten lassen. Die Sache muss man sich genauer ansehen. Die Chancen muss man beurteilen, wenn man alle Details kennt.
Wenn die Unterschriften wirklich gefälscht sind, dann ist das in der Regel noch relativ einfach nachzuweisen und dann werden die Banken ihre Konten wieder herstellen müssen. Das ist meistens noch am einfachsten von der Beweislage. Aber wie gesagt, meistens, zum Einzelfall sage ich bewusst nichts.