Welche Daten Ersatzinvestition berücksichtigen?

Hallo,

Welche Daten sollten bei einer Ersatzinvestition berücksichtigen?

  1. Sind bei einer Ersatzinvestition die Ausgaben, die man bei einer alten Anlage hätte machen müssen ( Wartungskosten, Reperaturkosten, …) als Rückfluss oder Einsparung in die Investitionsrechnung einzubeziehen?

Bsp.: eine Anlage 1 wird durch eine Anlage 2 ersetzt. Für die Anlage 1 fällt eine jährliche Wartungskosten von x€ an. Die geschätzten jährlichen Rückflusse der Anlage 2 betragen y€.
Dann müsste doch die gesamtem Rückflüsse der neuen Anlage - Anlage 2 - sich doch zusammensetzen aus: (x+y)€?

  1. Welche Kosten - außer die oben genannten Wartungs- und Reperaturkosten - müssen für die alte Anlage - Anlage 1 - noch berücksichtigt werden? Gibt es dazu eine Liste/ Richtlinie/ DIN/ VDI-RL, wo das aufgeführ wird?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
LG

Schön wäre es,
wenn du dir mal ein paar betriebswirtschaftliche
Grudkenntnisse aneignen würdest.

Bevor du immer Fragen stellst, deren Antwort dem
Schreiben eines (weiteren) Lehrbuchs gleich käme.

lol… also in einen Buch wude das für eine Anschaffungkosten für eine alte Anlage so gemacht. Ich fragte mich halt, ob das auch für andere Kosten gemacht werden kann.

in welchem Bereich der BWL/ WiWi sollte ich mich am besten umschauen, um die Antwort zu bekommen?

Die Absichten sind mir nicht klar.
Will man eine Kostenrechnung machen?
Will man eine Investitionsrechnung machen?
Will man Richtlinien von Organisationen
bzw. gesetzliche Vorschriften auf ihre
ökomische Zweckmäßigkeit überprüfen?

Mit einem Buch kann man die BWl dann auch nicht
direkt erschlagen

zur Überprüfng, ob eine neue anlage einer alten Anlage wirtschaftlich sinnvoller wäre oder nicht.

Macht man am besten eine Investitionsrechnung:
Alle Ein- und Auszahlungen für die kommenden Perioden
ansetzen (bzw. abschätzen) für die Investition
bzw. die Alternative

Kapitalwert bzw. Endwert berechnen.
Endwert ist bei einem praktischen Problem
auf einem unvollkommenen Kapitalmarkt
leichter und anschaulicher.

Den Kalkulationszinssatz (bzw. die) kennt man nicht ,
muss man abschätzen.
(Totalmodell des Betriebes ist unbekannt bzw. nicht
aufstellbar)

Steuerliche gewinnermittlung als Nebenrechnung;
wobei die Steuerzahlungen dann mit in das
Modell reingehen.
Die Steuerzahlungen muss man i.d.R. auch abschätzen,
weil das Steuersystem zu kompliziert ist.

Das ganze orientiert sich dann am ökonomisch sinnvollen;
und nicht an Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien.
Das interne Rechnungswesen ist frei von solchen Zwängen.

Die wenigsten (kleineren und mittleren) Unternehmen machen sowas, sondern
bevorzugen eine selbst kreierte
Wald und Wiesenabschätzung.

… aber würden die Ausgaben, die man für eine alte anlage gemacht hättte, auch mit in die Berechnung mit einbeziehen? Wie gesagt in einem Buch habe ich gelesen, dass eine Anschaffung für eine Anlage als Rückfluss für die neue anlage aufgeführt wurde, weil die Anschaffung nicht mehr gemacht werden muss und daher als Einsparung aufgeführt wird.

… jetzt meine Überlegung: die alte Anlage muss auch nicht gewartet werden, daher entfällt doch auch die Wartungskosten. Müsste man dies nicht auch als Rückfluss im Fall der Entscheidung für die neue Aanlage anführen?

Nein.
Ersparte Auszahlungen sind weder Einzahlungen noch Auszahlungen.

Das ganze fällt dann -wie gesagt- unter Wald und Wiesen Methode.