Welche Dokumente für Fiktionsbescheinigung?

Guten Tag,

ein in Deutschland lebender Amerikaner und seine deutsche Freundin möchten gerne heiraten. Die beiden waren kürzlich beim Standesamt (nachdem sie alle Papiere zusammenhatten) und haben den Antrag auf Eheschließung eingereicht.
Der Herr, der ihnen diesen Antrag ausgeteilt hatte, meinte sie könnten für den Amerikaner eine Fiktionsbescheinigung beim Amt für Visa-Angelegenheiten bekommen (Grund: Es wurde danach gefragt, da der Amerikaner schon seit dem 09. Mai '09 in Deutschland ist und sein jetziges Visum am 09. August '09 abläuft. Der Antrag auf Eheschließung dauert jedoch länger, bis er akzeptiert wird.)

Nun waren sie bei dem Amt für Visa-Angelegenheiten und wieder hatten sie einen netten Anspechpartner, der meinte, dass sie die Fiktionsbescheinigung noch einfach bekommen sollten, da das Visum des Amerikaners ja noch nicht abgelaufen ist. Jedoch war er nicht für Fiktionsbescheinigungen zuständig, also hat er die beiden an eine Dame in einem anderen Raum des Rathauses weitergeleitet.
Kaum wurde ihr das Anliegen mitgeteilt, meinte sie: „Ach, einfach mal heiraten und dann abwarten? Kann er denn Deutsch? Was macht er beruflich? So einfach ist das nicht!“

Sie hat den beiden einige Dokumente zum Ausfüllen mitgegeben (Dokumente, die sie ähnlich schon beim Antrag auf Eheschließung abgegeben hatten), zum einen einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel (Braucht man diesen für eine Fiktionsbescheinigung???), ein Dokument, welches den Verdienst der Freundin des Amerikaners bestätigt, und ein Dokument, das von ihrem Vermieter auszufüllen ist.
Der Amerikaner muss auch seinen Verdienst nachweisen. (Er bekommt monatlich etwas Geld von seinen Eltern zugesandt, solange er noch kein eigenes Einkommen hier hat.)

Nun die Frage:
Braucht man wirklich das alles für eine Fiktionsbescheinigung?

Von überall erfährt man, eine Fiktionsbescheinigung sei leicht und ohne viel Papierkram zu bekommen, und nun das?

Vielen Dank im Voraus!

Servus,

eine Fiktionsbescheinigung gibt es nicht für sich allein. Sie wird ausgestellt, wenn über einen rechtzeitig gestellten Antrag (z.B. auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, Verlängerung eines Visums etc.) noch nicht entschieden ist. Dadurch wird der Aufenthalt nicht illegal, auch wenn das Visum abgelaufen ist.

Es wird also eine Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf des Visums beantragt werden müssen, damit überhaupt eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden kann.

Schöne Grüße

MM