Hallo,
mein Verlobter (Argentinier) und ich werden im kommenden Jahr heiraten. Mir wurde gesagt, dass ich nach der Heirat ohne Probleme einen argentinischen DNI (Personalausweis) beantragen kann, da ich dann auch die arg. Staatsangehörigkeit haben werde. Lebensmittelpunkt bleibt aber vorerst noch Deutschland.
habe ich nach der Heirat dann eine doppelte Staatsangehörigkeit - deutsch-argentinisch - oder müsste ich mich für eine entscheiden? Weiß jemand Rat? Dankeschön!
Hallo,
es wäre ratsam zu klären, ob der DNI wirklich auch gleich die Staatsbürgerschaft bedeutet, da kenne ich mich nicht aus. Bevor Du eine weitere Staatsangehörigkeit annimmst, solltest Du bei der Botschaft eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, damit Du die deutsche auf jeden Fall behalten kannst.
Für genaue und verbindliche Auskünfte empfehle ich Dir, mit der Deutschen Botschaft in Buenos Aires Kontakt aufzunehmen. Per Formular auf deren Webseite und dann weiter per Email geht das gut.
Meiner Erfahrung nach werden solche Anfragen detailliert beantwortet.
,… soviel ich noch weiss verlierst du die deutsche StA nur dann wenn du die argentinische StA beantragen musst, nicht aber wenn du sie ganz automatisch durch Eheschließung ohne weiteres zutun erwirbst; genau erkundigen !