Welche einfache Wegstrecke zur Arbeit muss anerkan

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass nicht einfach vom Finanzamt die kürzeste Wegstrecke zur Arbeit vom Steuerzahler bei der Bearbeitung der Eikommensteuererklärung herangezogen werden darf, sondern die tatsächlich zurückgelegte Strecke.

Im fiktiven Fall rechnet das Amt die kürzeste Strecke (11 km), welche quer durch die Stadt führt. Tatsächlich wird allerdings eine 18 km lange einfache Wegstrecke über eine Umgehungsstraße benutzt, auf der man deutlich schneller ans Ziel kommt, da man z. B. weniger Stop-and-Go u. a. aufgrund von Ampeln hat und somit auch nachweislich weniger Spritverbrauch hat - trotz des 7 km längeren Weges!

Bitte um eure Antworten, evtl. unter Angabe von Gesetzesangaben und, oder Urteilen.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hi!

Zitat §9 (1) Nr.4 Satz4 EStG: !Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzt wird"

Hier ein Link: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Dürfte im geschilderten Fall kein Problem sein.

Gruß

Jörg

hallo luke,

nach wie vor gilt beim fa: es zählt der kürzeste weg. und so wird das fa wege zwischen wohnung und arbeit auch im ersten schritt immer bewerten.

wenn nun der steuerpflichtige eine längere wegstrecke geltend machen will als die kürzeste, dann muß er nachvollziehbar und glaubhaft belegen, daß die längere wegstrecke zu seinem vorteil (vorteil i.s.v. arbeitsplatzsicherung und notwendigkeit) ist. gründe wie "verbraucht weniger co2, ist umweltfreundlicher etc.) gelten für das fa (noch) nicht.
einflußfaktoren können aber sein: zeit (und zwar signifikant weniger zeit auf der längeren strecke), z.b. verursacht durch (nachprüfbare) dauerbaustelle etc. oder umweg, weil man noch einen kollegen mitnimmt (bildung einer fahrgemeinschaft, die man dann natürlich in der steuererklärung entsprechend ansetzt)
auch wenn es noch so vernünftig klingt, daß man „umweltfreundlicher“ fahren will - da sind fa´s sträubig.

gruß, boris