Ich habe folgende Frage: Wenn ich als Rechtsanwalt (Assessor/
Volljurist) arbeitslos geworden bin und meine Zulassung
verloren habe, welche Einsatzmöglichkeiten gibt es dann in der
Berufswelt? Gibt es Beratungsstellen o.ä. oder vielleicht die
Möglichkeit, Kundenanfragen in Fachzeitschriften zu
bantworten. Fällt euch etwas ein?
Da gibt es eine ganze Menge. Die naheliegendste Möglichkeit ist wohl der Unternehmensjurist, sei es als Allrounder und Einzelkämpfer in einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen oder als Mitarbeiter in der Rechtsabteilung eines Konzerns oder Großunternehmens. Auch ein Wechsel ins Richteramt könnte sich anbieten - hinreichende Qualifikation vorausgesetzt, denn der Verlust der Anwaltszulassung bedeutet meines Wissens nicht auch den Verlust der Befähigung zum Richteramt. Darüber hinaus käme wohl auch ein Einsatz in Behörden in Frage, etwa als Sachbearbeiter oder in leitender Funktion, in Fachabteilungen oder im Rechtsamt.
Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe nicht originär juristischer Berufe, für die sich ein Ex-Anwalt geradezu anbietet. Gut geeignet wäre er beispielsweise für juristische Verlage, z.B. als Lektor, aber auch als Autor. Auch die großen Headhunter wie Hays Legal oder Shilton Sharpe Quarry stellen durchaus gern Ex-Anwälte aus dem Umfeld ein, in dem sie „Köpfe jagen“ (will heißen: aus mittleren und großen nationalen und internationalen Kanzleien). Generell kann man als Ex-Anwalt gut in Berufen unterkommen, die Dienstleistungen für Anwälte anbieten (Hersteller von Kanzleisoftware, Buchhandlungen, Kanzleimarketing, IT, u.ä.).
Und schließlich gibt es da noch die Vielzahl von Jobs, die mit der Juristerei eigentlich gar nichts mehr zu tun haben, für die sich aber ein Ex-Anwalt gut eignen kann, etwa Unternehmensfunktionen mit Leitungsaufgaben im weitesten Sinne (z.B. Personalchef). Zur Not kann man auch als Sachbearbeiter zu einer Versicherung gehen. Die nehmen (fast) jeden …
Im übrigen hilft es bei der Jobfindung ungemein, einfach mal eine Weile den Stellenmarkt in der NJW und der FAZ zu beobachten.
Das einzige Problem, das noch bleiben könnte, ist die Frage, weshalb die Zulassung abhanden gekommen ist. Sollte eine Straftat die Ursache sein, kann man einige der oben genannten Optionen streichen …