Welche Einsatzmöglichkeiten für Rechtsanwalt?

Hallo zusammen!

Ich habe folgende Frage: Wenn ich als Rechtsanwalt (Assessor/ Volljurist) arbeitslos geworden bin und meine Zulassung verloren habe, welche Einsatzmöglichkeiten gibt es dann in der Berufswelt? Gibt es Beratungsstellen o.ä. oder vielleicht die Möglichkeit, Kundenanfragen in Fachzeitschriften zu bantworten. Fällt euch etwas ein?
Liebe Grüße!

Ich habe folgende Frage: Wenn ich als Rechtsanwalt (Assessor/
Volljurist) arbeitslos geworden bin und meine Zulassung
verloren habe, welche Einsatzmöglichkeiten gibt es dann in der
Berufswelt? Gibt es Beratungsstellen o.ä. oder vielleicht die
Möglichkeit, Kundenanfragen in Fachzeitschriften zu
bantworten. Fällt euch etwas ein?

Da gibt es eine ganze Menge. Die naheliegendste Möglichkeit ist wohl der Unternehmensjurist, sei es als Allrounder und Einzelkämpfer in einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen oder als Mitarbeiter in der Rechtsabteilung eines Konzerns oder Großunternehmens. Auch ein Wechsel ins Richteramt könnte sich anbieten - hinreichende Qualifikation vorausgesetzt, denn der Verlust der Anwaltszulassung bedeutet meines Wissens nicht auch den Verlust der Befähigung zum Richteramt. Darüber hinaus käme wohl auch ein Einsatz in Behörden in Frage, etwa als Sachbearbeiter oder in leitender Funktion, in Fachabteilungen oder im Rechtsamt.

Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe nicht originär juristischer Berufe, für die sich ein Ex-Anwalt geradezu anbietet. Gut geeignet wäre er beispielsweise für juristische Verlage, z.B. als Lektor, aber auch als Autor. Auch die großen Headhunter wie Hays Legal oder Shilton Sharpe Quarry stellen durchaus gern Ex-Anwälte aus dem Umfeld ein, in dem sie „Köpfe jagen“ (will heißen: aus mittleren und großen nationalen und internationalen Kanzleien). Generell kann man als Ex-Anwalt gut in Berufen unterkommen, die Dienstleistungen für Anwälte anbieten (Hersteller von Kanzleisoftware, Buchhandlungen, Kanzleimarketing, IT, u.ä.).

Und schließlich gibt es da noch die Vielzahl von Jobs, die mit der Juristerei eigentlich gar nichts mehr zu tun haben, für die sich aber ein Ex-Anwalt gut eignen kann, etwa Unternehmensfunktionen mit Leitungsaufgaben im weitesten Sinne (z.B. Personalchef). Zur Not kann man auch als Sachbearbeiter zu einer Versicherung gehen. Die nehmen (fast) jeden …

Im übrigen hilft es bei der Jobfindung ungemein, einfach mal eine Weile den Stellenmarkt in der NJW und der FAZ zu beobachten.

Das einzige Problem, das noch bleiben könnte, ist die Frage, weshalb die Zulassung abhanden gekommen ist. Sollte eine Straftat die Ursache sein, kann man einige der oben genannten Optionen streichen …

Hallo,

normalerweise dürfte man durch Arbeitslosigkeit doch die Zulassung nicht verlieren. Falls doch wäre doch zurückgeben und später wieder neu beantragen die bessere Lösung, oder?

Gruß

Tinchen

normalerweise dürfte man durch Arbeitslosigkeit doch die
Zulassung nicht verlieren. Falls doch wäre doch zurückgeben
und später wieder neu beantragen die bessere Lösung, oder?

Doch, das geht, z.B. dann, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung fehlt. Das kann ohne weiteres passieren, etwa dadurch, dass ein Anwalt, der bislang in einer Sozietät angestellt und über diese versichert war, seinen Job verliert, keine Anschlußtätigkeit aufnimmt, die ihn mit Versicherungsschutz versorgt, und sich auch keine eigene Versicherung zulegt (gleichgültig, ob er das nicht will, nicht kann oder schlicht vergißt). In diesem Fall ist die Zulassung zwingend zu widerrufen. Sobald der Versicherungsschutz wieder da ist, kann man natürlich auch die Zulassung wieder beantragen.

Darüber hinaus gibt es aber auch noch andere Gründe, um die Zulassung zu verlieren.

Hallo,

Fällt euch etwas ein?

Patentanwalt z.B.
Dazu muß aber vorher eine Weiterbildung absolviert werden.

Gandalf

Hallo atn,

ich hab da noch ein paar Fragen:

Doch, das geht, z.B. dann, wenn die gesetzlich vorgeschriebene
Berufshaftpflichtversicherung fehlt. Das kann ohne weiteres
passieren, etwa dadurch, dass ein Anwalt, der bislang in einer
Sozietät angestellt und über diese versichert war, seinen Job
verliert, keine Anschlußtätigkeit aufnimmt, die ihn mit
Versicherungsschutz versorgt, und sich auch keine eigene
Versicherung zulegt (gleichgültig, ob er das nicht will, nicht
kann oder schlicht vergißt). In diesem Fall ist die Zulassung
zwingend zu widerrufen. Sobald der Versicherungsschutz wieder
da ist, kann man natürlich auch die Zulassung wieder
beantragen.

Wenn ich keine berufliche Tätigkeit ausübe, arbeitslos gemeldet bin und Arbeitslosengeld erhalte, wozu brauch ich dann eine Berufshaftpflicht? Ich brauch diese doch nur wenn ich einer beruflichen Tätigkeit nachgehe, oder? Dies müßte doch auch einer RAK einleuchten. Der Entzug einer Zulassung macht doch nur dann Sinn, wenn ich gegen irgendwelche Regeln verstoße, meiner Meinung nach jedenfalls.

Darüber hinaus gibt es aber auch noch andere Gründe, um die
Zulassung zu verlieren.

Das ist mir klar! Ein Bekannter von mir hat wegen einer drohenden EV seine Zulassung freiwillig zurückgegeben, damit er sie später evtl. wieder beantragen kann. Er sagte damals, wenn ihm die Zulassung entzogen würde, hätte er keine Chance mehr sie wieder zu beantragen.

Kommt es da dann darauf an, warum einem die Zulassung entzogen wurde?

Für eine Antwort wäre ich dankbar, da mich das jetzt wirklich interessiert!

Gruß

Tinchen

Hi!

Wenn ich keine berufliche Tätigkeit ausübe, arbeitslos
gemeldet bin und Arbeitslosengeld erhalte, wozu brauch ich
dann eine Berufshaftpflicht?

eben um die Zulassung behalten zu können.

Ich brauch diese doch nur wenn
ich einer beruflichen Tätigkeit nachgehe, oder?

Laß es mich so erklären: wenn Dir ein Führerscheinentzug droht, kannst Du den auch nicht damit abwenden, indem Du versicherst, kein Auto mehr zu besitzen und so gar keine Gelegenheit zu haben, Auto zu fahren.
Die Zulassung bedeutet, dass er jederzeit z.B. vor Landgerichten als Prozeßvertreter auftreten kann. Dazu braucht er keine Kanzlei, der er angehört. Er könnte ja auch einfach seinen Onkel Ernie vertreten wollen. :smile:

VG

Hi!

danke für Deine Antwort!