Welche Einschränkungen bei Ausweisung als Bauplatz

Welche Einschränkungen kann es geben, wenn die Gemeinde ein Grundstück als Bauplatz ausweisen will?

Möchte im Vertrag von mir aus gegenüber der Gemeinde möglichst alle Einschränkungen abblocken…

Danke vorab

Irgendwie ist Deine Frage nicht zu verstehen!
Die Gemeinde will ein Grundstück als Bauplatz ausweisen ! Also - sie w i l l es!!
Und Du möchtest es nicht?
Was ist das für ein Vertrag? Kauf oder Verkauf??

Möchtest Du die Gemeinde durch Einschränkungen darin hindern, das Grundstück als Bauplatz auszuweisen?

Ein immer funktionierendes Hinderniß um ein Gelände als Bauplatz auszuweisen, ist die Sichtung eines Tieres, einer hier selten vorkommenden Mücke oder Lurches oder irgend jemand hat das Piepsen eines Vogels gehört, der dort eigentlich nicht mehr lebt. Das bringt sogenannte Tierschützer auf den Plan und schiebt die Genehmigung erstmal für Jahre hinaus.

Entschuldigung, ungenau ausgedrückt…
Gemeinde möchte im Gegengeschäft dafür, dass Sie etwas von mir bekommen, ein Gartengrundstück dass an und für sich unbebaubar ist als Bauland ausweisen und die kompletten Erschliessungskosten übernehmen. Der Benefit der Gemeinde ist der, dass kein Bargeld fliesst, welches als Kredit aufgenommen werden muss, da die Gemeinde wegen Armut schon unter Kommunalaufsicht steht. Die Wertsteigerung wäre quasi meine Bezahlung. Ich bin natürlich dann dran interessiert, dass mir für das Grundstück möglichstt wenige AUflagen gemacht werden, wenn ich z.B. nur eingeschossige Bebauung erlaubt krieg obwohl nebendran 2 Vollgeschosse mit Dachausbau sind, bekomme ich keinen Käufer…und habe ein mieses Geschäft
Welche AUflagen gibts also überhaupt…und welche sind üblich und welche sind Schikane…

Hallo Roger,

schau dir doch den Bebauungsplan für dein Wohngebiet an und überlege dir ob das für dich in Frage kommt.

Wenn direkt neben dran, in gleichen Baugebiet ein zweigeschossiges Haus steht, dann können die nicht für das Grundstück eingeschossig erlauben, das geht nicht…natürlich vorausgesetzt die Abstände zwischen den Häuser reichen aus für zwei Geschosse.

Also es gibt keine willkürliche „Bebauungsoasen“ und die können nicht nach belieben das eine Grundstück so und das andere anderst *beauflagen* :smile:

Schikanen sind Ansichtsache :smile:, wenn im Bebauungsplan steht dass du das Haus nur im beige/weiss und nur mit schwarzen Dachziegeln machen darfst, dann empfinden die Einen das als Schickane und die Anderen nehmen es so hin.

Du kannst ohnehin Befreiungsantrag stellen, falls dir was nicht passt, natürlich im Verbindung mit Bauantrag…
In meisten Fällen, wenn man das plausibel erklären kann, wird dem auch stattgegeben. So habe ich das zumindestens erlebt.

Gruß,
Maja

Hallo Maja, das gibt eine Einzelgenehmigung für max 3 Bauplätze. Will ja gerade feststellen was es überhaupt für Auflagen geben kann, damit ich zumindest manche vertraglich ausschliessen kann, siehe mein vorangegangenes Posting. Ist etwas kompliziert, gebs ja zu…

Möchte halt nicht dass ich quasi als Bezahlung ein Baurecht bekomme und bekomm dann solche Auflagen dass es quasi nicht mehr sinnvoll zu bebauen ist.

Gruss
Roger

Fragen über Fragen
Hallo Roger,

wenn es einen Bebauungsplan gibt, dann gilt der und kann nur per Gemeindebeschluß ganz oder teilweise aufgehoben werden.

Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, kann es sein das ein Flächennutzungsplan existiert. Dieser ist aber nicht verbindlich. Die Genehmigungsbehörden halten sich aber gerne daran.

Sollte es weder einen Bebauungsplan noch ein Flächennutzungsplan geben, da prüfe nach ob es einen Kommunalentwicklungsplan gibt. Der liegt beim Regierungspräsidium aus.

Wenn es gar nichts dergleichen gibt gilt automatisch § 34 Baugesetzbuch, daß heißt Du darfst nur so bauen, wie die Umgebung gebaut hat. Also neben einem Schweinestall darf kein Hochhaus stehen.

Nun aber zu meinen Fragen.

Was ist es denn für eine Leistung die Du der Gemeinde erbringen willst? Wieso will man eine Gärtnerei zum Bauland machen? Baurecht wird nur durch Ratsbeschluß erteilt. Und wenn kein Geld vorhanden ist, wer trägt denn nun wirklich die Erschließung? Da sind doch verdeckte Bodenkontaminationen etc.

Eine Kommune darf Dir nur gegen Geld, im Zuge einer Schenkung oder im Zuge eines Grundstückstausches ein Grundstück übereignen.

Meines Erachtens will Dich hier einer etwas aufs Glatteis führen.

Gruß Christian

Hallo,
denke nicht dass es Glatteis ist: Habe Grundstück, Gartengrundstück (also keine Gärtnerei) am Ortsrand. ca. 2100 m² insgesamt, Schätzpreis so zwischen 5 und 15 DM/m². Gemeinde will was bauen, brauch etwa 2/3 des Grundstückes zum Preis von Gewerbeland. Die fiktive Bezahlung erfolgt durch aufwertung des restlichen drittels von Gartenland zu Bauland, wobei Gemeinde alle Kosten für Erschliessung und BPlan trägt. Vorteil für Gemeinde: da keine (hohen) Summen fliessen niedrigere Kreditaufnahme.

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