Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin seit 20 Jahren im kommunalen öffentlichen Dienst tätig und war in der Entgeltgruppe 12 Stufe 6 eingruppiert.Nun habe ich eine andere Aufgabe übernommen und wurde in die Entgeltgruppe E 14 Stufe 5 eingruppiert.
Ich verstehe nicht warum ich in der Stufe von 6 auf 5 zurückgesetzt wurde, ich bin doch beim gleichen Arbeitgeber und auch die Dienstjahre sind dieselben.
Wer kann mir hier eine Erklärung geben.
vielen Dank !
Sorry, im öffentlichen Dienst kenne ich mich leider nicht aus…
Bitte frage jemand anderen…
LG
Gaby
Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin seit 20 Jahren im kommunalen öffentlichen Dienst
tätig und war in der Entgeltgruppe 12 Stufe 6 eingruppiert.Nun
habe ich eine andere Aufgabe übernommen und wurde in die
Entgeltgruppe E 14 Stufe 5 eingruppiert.
Ich verstehe nicht warum ich in der Stufe von 6 auf 5
zurückgesetzt wurde, ich bin doch beim gleichen Arbeitgeber
und auch die Dienstjahre sind dieselben.
Wer kann mir hier eine Erklärung geben.
vielen Dank !
Hallo,
dies ist im Tarifvertrag geregelt / Höhergruppierung
Die Tätikeit EG 12 und die Verweildauer hat man ja in der Entgeltgruppe 12 erreicht.
Eine Stufenminderung ist vorgesehen - Bei manchen Entgeltgruppen kann die Minderung sogar noch höher ausfallen hier noch ein Link / Seite zum besseren Verständnis
oeffentlicher-dienst.info/tvoed//hoehergruppierung.html
Viele Grüße
Hallo,
die Einstufung ist richtig. Denn bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen müssen die zwischenliegenden ebenfalls mit berücksichtigt werden.
Von E12/6 geht es in die E13/6 und dann in die E14/5 weil hier der Differenzbetrag geringer ist zur E14/Stufe 5.
Gruß
Leider kann ich dir nicht helfen!
Gruß
S.
Hallo,
man wird grundsätzlich ein die jeweilige Stufe eingruppiert, in der man mindestens soviel Gehalt hat, wie vorher zuzüglich eines Garantiebetrages. Es ist also durchaus möglich, von den Stufen her „zurückzufallen“.
MfG
Angelsfear