Welche Erben werden in einem Testament ausgeschlossen ?

Liebe/-r Experte/-in,

Wenn in einem Testament von einer kinderlosen nichtverheirateten Frau nur noch 2 Nichten A+B und 2 Neffen C+D
erben können, aber A und C sowie weitläufige Nichten und Neffen ausgeschlossen wurden, würde ich als weitläufige
Nichten und Neffen die Kinder verstehen,die vom Ehepartner ihrer Geschwister mit in die Ehe gebracht
wurden.
Oder kann ich auch Groß-Nichten und -Neffen als weiläufig einornen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Ihre Auffassung
erfahren dürfte.

Gruß
Benediktir

Hallo,
ich darf zunähst annehmen, dass es sich hierbei um ein privatschriftliches Testament handelt, denn ein Notar würde kaum soeine Rechtsunsicherheit beurkunden.

Wenn es nur noch 2 Neffen und 2 Nichten gibt und je ein Neffe und eine Nichte dazu testamentarisch ausgeschlossen sind, sind die anderen beiden Erben.

Zum privatschriftlichen Testament ist zu sagen, dass dieses keinen Erbnachweis im Rechtsverkehr darstellt. Nur der auf Grundlage des Testamentes erteilte Erbschein ist der Erbnachweis. Das Testament muss vom zust. Amtsgerich eröffnet werden und dann Antrag auf Ebschein gestellt werden. Dann wird der Richter die ordnungsgemäße Errichtung prüfen und es auslegen. Dann besteht Rechtssicherheit wer Erbe ist und wer nicht.

ml