Naja, das hiesse aber, dass du den Kontext der Frage einfach nicht berücksichtigst.
Unter diesen Bedingungen kann man aber nicht einmal sagen, dass die Wahrscheinlichkeit 15 % ist, denn wer sagt denn dass das Taxi aus dem Ort gewesen sein muss ?
Und wer sagt dann überhaupt, dass überhaupt ein Taxi da war ?
Dass sich der Fragesteller in Schweigen hüllt ist natürlich schade. Vielleicht war er selber der Täter und hat sich schon ins Ausland abgesetzt .
mfg
Christof
Hi Christof!
Sehr schlüssige Argumentation. Volle Akzeptanz meinerseits.
Nur - sie begründet etwas, was nicht gefragt war.Die Frage lautet nämlicht *nicht*, wie hoch die
Wahrscheinlichkeit ist, daß der Zeuge ein blaues Taxi gesehen
hat, sondern wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, daß es
wirklich ein blaues Taxi war.A)
Fragestellung: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß das
vom Zeugen gesehene Taxi wirklich blau war?
Annahme: der Zeuge kann die Farbe zu 100% identifizieren.
Aussage des Zeugen: ich habe ein blaues Taxi gesehen
Ergebnis: 100 %B)
Fragestellung: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß ein
blaues Taxi am Tatort war?
Annahme: der Zeuge kann die Farbe zu 100% identifizieren.
Aussage des Zeugen: ich habe ein blaues Taxi gesehen
Ergebnis: 15%, da nur 15% aller Taxen im Ort blau sind.Die Fragestellung in B ist die Fragestellung aus der
Rätselaufgabe (Zitat: „Mit welcher Wahrscheinlichkeit ist das
Taxi tatsächlich blau?“, und nicht: „Mit welcher
Wahrscheinlichkeit hat der Zeuge wirklich ein blaues Taxi
gesehen?“). Die Angaben zur Farbsehfähigkeit dienen m.E. nur
zur Verwirrung des Rätsellösers.Leider hüllt sich der Fragesteller bis heute in Schweigen…
)
Grüße
Siegfried