Diese Überlegung kann nicht stimmen, denn sie lässt sich
leicht widerlegen:
Wenn die Richterin beim Test feststellen würde dass der Zeuge
100% der Taxis richtig erkennt wäre somit die
Wahrscheinlichkeit, dass das Taxi blau war wenn er es blau
gesehen hat ebenfalls 100%.
Hi Christof!
Sehr schlüssige Argumentation. Volle Akzeptanz meinerseits.
Nur - sie begründet etwas, was nicht gefragt war.
Die Frage lautet nämlicht *nicht*, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, daß der Zeuge ein blaues Taxi gesehen hat, sondern wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, daß es wirklich ein blaues Taxi war.
A)
Fragestellung: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß das vom Zeugen gesehene Taxi wirklich blau war?
Annahme: der Zeuge kann die Farbe zu 100% identifizieren.
Aussage des Zeugen: ich habe ein blaues Taxi gesehen
Ergebnis: 100 %
B)
Fragestellung: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß ein blaues Taxi am Tatort war?
Annahme: der Zeuge kann die Farbe zu 100% identifizieren.
Aussage des Zeugen: ich habe ein blaues Taxi gesehen
Ergebnis: 15%, da nur 15% aller Taxen im Ort blau sind.
Die Fragestellung in B ist die Fragestellung aus der Rätselaufgabe (Zitat: „Mit welcher Wahrscheinlichkeit ist das Taxi tatsächlich blau?“, und nicht: „Mit welcher Wahrscheinlichkeit hat der Zeuge wirklich ein blaues Taxi gesehen?“). Die Angaben zur Farbsehfähigkeit dienen m.E. nur zur Verwirrung des Rätsellösers.
Leider hüllt sich der Fragesteller bis heute in Schweigen…
)
Grüße
Siegfried