Folgende Situation: ein Unternehmen mit Sitz z. B. in Bayern beschäftigt diverse Außendienstmitarbeiter in verschiedenen Gegenden Deutschlands. Ein Außendienstler, der in Brandenburg wohnt, aber Kunden dazu auch in Berlin, Mecklenburg und Sachsen betreut, welche gesetzlichen Feiertage gelten eigentlich für diesen? Denn das Arbeitsort-Prinzip ist ja hier nicht ganz eindeutig, oder? Zumal die Firmenleitung sich (nicht) eindeutig äußert nach dem Motto: „Wenn in Brandenburg Feiertag ist, fahren Sie eben nach Berlin.“
Danke für Eure Antworten!
Auch wenn Du es hier nicht tust, ich mache es trotzdem
Hallo Thorsten,
Folgende Situation: ein Unternehmen mit Sitz z. B. in Bayern
beschäftigt diverse Außendienstmitarbeiter in verschiedenen
Gegenden Deutschlands. Ein Außendienstler, der in Brandenburg
wohnt, aber Kunden dazu auch in Berlin, Mecklenburg und
Sachsen betreut, welche gesetzlichen Feiertage gelten
eigentlich für diesen? Denn das Arbeitsort-Prinzip ist ja hier
nicht ganz eindeutig, oder? Zumal die Firmenleitung sich
(nicht) eindeutig äußert nach dem Motto: „Wenn in Brandenburg
Feiertag ist, fahren Sie eben nach Berlin.“
ich kenne ein Unternehmen mit Sitz in Saarbrücken und Außendienstlern
in Hamburg.
Deren Zuständigkeit ist der gesamte Norden ab Hannover bis Rügen.
Und wenn in Saarbrücken ein Feiertag ist, der in HH keiner ist, müssen die Außendienstler arbeiten.
Ist in MV oder SN oder ST ein Feiertag, so wie der Heutige und der
19.11., die beide in HH keine gesetzlichen Feiertage sind,
wird halt in den Bundesländern gearbeitet, die keinen Feiertag haben.
Wäre aber in HH ein Feiertag, der in den zugeordneten anderen
Bundesländern kein Feiertag wäre, müssen die Hamburger Jungs
und Mädels auch nicht arbeiten.
Heutearbeitenmüssendegrüße Grisu
Hallo,
gibt es denn einen Tarifvertrag, der so etwas regeln könnte? Bei uns auf dem Bau ist es so, daß immer der Einsatzort zählt. Wenn also in einer ev. Stadt gearbeitet wird, muß auch gearbeitet werden, wenn am kath. Firmensitz Feiertag ist.
Gruß
Tina