Welche Feiertage gelten?

Hallo,

ich frage mich, welche Feiertage für mich gelten (also aus welchem Bundesland)
Mein Arbeitgeber konnte mir leider nicht weiterhelfen, also versuche ich es hier…

Also zum Sachverhalt:

Ich wohne in Hessen und arbeite im Homeoffice.
Meine Firma hat ihren Hauptsitz in Baden Wüttemberg.
Meine Firma hat einen Nebensitz in NRW, dem ich zugeordnet bin.

Zählen für mich jetzt die Feiertage aus NRW, Hessen oder BW?

Danke und Gruss,
Fisch

Hallo Fisch,

es gilt das Recht des Einstellungsortes bzw. wo du zugeordnet bist, also NRW!

Hallo Fisch,

wenn du deine Frage beantworten willst (das ist in deinem Fall nicht so ganz einfach), dann musst du solltest du als Suchwort „interlokales Feiertagsrecht“ in Google eingeben.

Hier ein interessanter Link dazu:
http://www.ihk-ostbrandenburg.de/html/12848-Feiertag…

In Kürze:

  • eigentlich ist der Betriebssitz (der im Arbeitsvertrag steht) ausschlaggebend.
  • ist jedoch der Arbeitsort ein anderer, dann gelten die dortigen Regelungen.

Viele Grüße
Andreas

Es gelten für Sie die Feiertage des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten, der Firmensitz oder eine Niederlassung ist nicht entscheidend.
Viele Grüße

Guten Tag,

ich arbeite in einem bundesweiten Unternehmen mit 1400 MA und 40 Standorten. Diese Frage ist also nicht neu.

Es ist entscheidend in welchem jeweiligen Bundesland Sie sich taggenau zur Arbeit aufhalten. Der dortige gesetzliche Feiertag gilt dann.

Beispiel: Homeoffice Hessen (Feiertag), aber an diesem Tag halten Sie sich zur Projektarbeit in NRW (kein Feiertag) auf.
Sie müssen dann also arbeiten.

Beste Grüße

Hallo Fisch13,
mein Verständnis: Deine Feiertage sind die für NRW geltende Feiertage, denn Home Office ist nur die „Art“ der Arbeit (vielleicht vergleichbar mit: nicht im Hauptgebäude, sondern im Nebengebäude arbeiten…). Du bist aber dem Nebensitz zugehörig–> NRW. Die Mitarbeiter eines Werkes in Hamburg feiern die Feiertage für Hamburg ab, auch wenn die Zentrale in Stuttgart wäre, (Beispiel). Es sei denn, es ist anders mit dem Arbeitgeber geregelt. Sorry, bin der Meinung, dass der Arbeitgeber Dir das sagen „muss“, oder mit Dir das festlegen soll (Personalabteilung in der Zentrale?), und zwar schriftlich im Vertrag. Gesetzmässig kann ich das aber nicht belegen.
Gruss und viel Erfolg.

Wagner

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Gefühlsmässig würde ich sagen, es gilt der Ort, an dem die Arbeit erbracht wird. In diesem Fall also Hessen
(schlecht für den 1.11.)
Robby1

Hallo Fisch 13,

grundsätzlich gilt bei Außendienstmitarbeitern das Territorialprinzip (Feiertagsrecht am Arbeitsort).
Feiertagsrecht ist Länderrecht. Diese bestimmen, was ein Feiertag ist (Hl. Drei Könige ist in Bayern frei, nicht aber in Hessen).

In Tarifverträgen oder vernünftigen Arbeitsverträgen ist das für Außendienstler eigentlich geregelt. Z.B. kann darin stehen: “Maßgeblich für Feiertagsregelungen ist der Firmenstandort XY-Stadt“ oder “Für Feiertagsregelungen gilt der Bürostandort des Mitarbeiters“.

Dein AG sollte auch selbst ein Interesse daran haben, nicht immer wieder diese lausigen Diskussionen führen zu müssen. Was sagen deine Kollegen? Habt ihr keinen Betriebsrat? Habt ihr keinen Tarifvertrag?

Wenn nicht, versucht euch doch zu einigen, indem du einen Vorschlag machst und eine verbindliche Auskunft innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums erwartest. Z.B. nimmst du dir die für dich günstigste Regelung heraus (Hauptsitz der Fa. oder dein Home-Office, nicht eine Niederlassung) und bittest um eine verbindliche Aussage bis zur übernächsten Gehaltszahlung. Dann hat der AG wenigstens vier Wochen Zeit und dann sollte ein Personaler, der sein Geld wert ist, sich auch schlau gemacht haben.

Gruß Fredo

Hallo,

die Frage hat keine eindeutige Antwort, da man eigentlich in solchen Fällen vertraglich vereinbart, welche Feiertage gelten. Ich würde dies mit dem Arbeitgeber auch so vereinbaren. Dies hängt hauptsächlich von der Handhabung der Entgeltabrechnung ab und den betrieblichen Gepflogenheiten.
Wenn es keine Regelung gibt, dann gilt der Arbeitsplatz als Basis für die Feiertage, d.h. Ihr Arbeitsplatz wäre ihr Homeoffice in Hessen.

Ich schaetze mal dort wo der uebliche Arbeitsplatz ist, d.h. homeoffice. Evtl. auch NRW, auf keinen Fall BW.

Mit home office bin ich nicht so vertraut, ansonsten ist es so, dass dder Ort maßgebend ist, wo man überwiegend arbeitet. Wenn Du Deine arbeit überwiegend in Hessen ausführst, dürfte Hessen maßgebend sein.
Bernward

Hallo Fisch13,
der Arbeitsort zählt, und das ist bei Dir - trotz Homeoffice - NRW.
Gruß
U. Daniel

Hallo,

sorry für die verspätete Antwort. Vermutlich gelten die Feiertage in NRW, so hat es mein AG einmal gehandhabt (gleicher Fall) - mehr kann ich dazu leider nicht sagen oder die Rechtsquelle nennen.

Dennoch alles Gute

Ich denke auch, dass NRW hier zählt. Ansonsten einfach mal hier http://www.feiertage-ferien.de/feiertage/ nachlesen. Da gibt´s jede Menge Informationen zum Thema „Feiertage“.