Hallo Fisch 13,
grundsätzlich gilt bei Außendienstmitarbeitern das Territorialprinzip (Feiertagsrecht am Arbeitsort).
Feiertagsrecht ist Länderrecht. Diese bestimmen, was ein Feiertag ist (Hl. Drei Könige ist in Bayern frei, nicht aber in Hessen).
In Tarifverträgen oder vernünftigen Arbeitsverträgen ist das für Außendienstler eigentlich geregelt. Z.B. kann darin stehen: “Maßgeblich für Feiertagsregelungen ist der Firmenstandort XY-Stadt“ oder “Für Feiertagsregelungen gilt der Bürostandort des Mitarbeiters“.
Dein AG sollte auch selbst ein Interesse daran haben, nicht immer wieder diese lausigen Diskussionen führen zu müssen. Was sagen deine Kollegen? Habt ihr keinen Betriebsrat? Habt ihr keinen Tarifvertrag?
Wenn nicht, versucht euch doch zu einigen, indem du einen Vorschlag machst und eine verbindliche Auskunft innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums erwartest. Z.B. nimmst du dir die für dich günstigste Regelung heraus (Hauptsitz der Fa. oder dein Home-Office, nicht eine Niederlassung) und bittest um eine verbindliche Aussage bis zur übernächsten Gehaltszahlung. Dann hat der AG wenigstens vier Wochen Zeit und dann sollte ein Personaler, der sein Geld wert ist, sich auch schlau gemacht haben.
Gruß Fredo