ich (29) bin derzeit Student im zweiten Semester. Ich habe nach dem Abi studiert und BaföG bezogen, daher wurde mein jetziger BaföG Antrag abgelehnt, auch ein Widerspruch wurde abgelehnt. Ich habe keine finanziellen Mittel, gehe für 400 € jobben - mehr ist nicht drin.
Ich stelle mir die Frage, ob ich wirklich überhaupt keinen Anspruch auf irgend eine Unterstützung habe? Ich kann kaum meine Miete bezahlen und jeden Monat muss ich wirklich schauen, wie ich über die Runden komme.
warum beantragst du nicht einen Studienkredit? Da bekommst du monatlich eine kleine Summe zu guten Konditionen die du nach deinem Studium zurück zahlst (man kann den Abstand nach Studium und Rückzahlung anpassen)
ich würde Dir raten unbedingt zum nächsten Job-Center an Deinem Wohnort zu gehen und Dich beraten zu lassen bzw. einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zu stellen. Wenn dem Grunde nach kein Anspruch auf diese Leistung besteht, dann ist das Amt zumindest in der Beratungspflicht und muss Dir sagen, welche Leistungen Du vorrangig in Anspruch nehmen musst bzw. kannst.
wenn du hauptmieter deiner wohnung bist kannst du wohngeld beantragen.
dafür brauchst du deinen mietvertrag, vermieterbescheinigung (vom vermieter ausgefüllt) , arbeitgeberbescheinigung (vom arbeitgeber ausgefüllt ), Lohnabrechnungen von dez 2012- bis jetzt , nebenkostenabrechnung der wohnung , den hauptantrag für wohngeld …(den ablehnungsbescheid für bafög am besten auch noch hinzufügen)
alle vordrucke kannst du dir aus dem internet ausdrucken …wichtig ist das du alle erforderlichen unterlagen schnell zusammen und komplett ausgefüllt dem amt vorlegst -fehlt was wird der antrag nicht bearbeitet …und wichtig ist das du alle unterlagen bis zum 21.06 bei der wohngeldstelle einreichst (dann fällst du nämlich noch mit den rechenlauf und bekommst wenn du anspruch hast schon nächsten monat wohngeld …
bist du nicht pünktlich würdest du erst in den nächsten rechenlauf reinrutschen und würdest erst im august wohngeld bekommen …
Hallo, soviel mich weiß, gibt es ein Recht auf Grundsicherung. Informationen hierzu geibt es beim jeweiligen Landratsamt Deiner Stadt. Mehr kann ich Dir leider nicht sagen.
Franz
also interessant ist die begründung in der ablehnung ohne die kann ich nur raten was der grund sein könnte ansonsten sozialklage einreichen mit antrag auf erlass einer einstweiligen anordnung aber hängt vom ablehnungsgrund ab der wäre nett dann kann man eventuell mehr schreiben
Hallo,
zuerst einmal: Rechtsanwalt suchen, einstweilgie Anordnung beantragen auf Zahlung des BAFÖG beantragen. Wenn dblehungs- bzw. widerspruchsbescheid rechtlich begründet ist: Prüfen lassen. Gleichzeitig eine anfechtungsklage erheben; wenn die Klagefrist (1 Monat) noch nicht verstrichen ist.
Wenn Dein Einkommen höher als Deine Miete ist: Wohngeldantrag stellen.
Ggfls. beim Jobcenter Hartz-IV (möglicherweise als Darlehen) beantragen; Antrag schadet nicht.
Da du bereits ein Einkommen hast, stehen die Chancen zu einer Aufstockung eigentlich ganz gut. Zumindest bis zum Abschluss des Studuims oder der Gerichtverfahren. Der Anwalt kann Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, so daß keine Kosten auf Dich zu kommen.
Wenn Bafög abgelehnt wird, sind die Eltern unterhaltspflichtig
in den Universitätsstädten gibt es in der Regel kostenlose Sozialberatung
oder suchen Sie eine Sozialberatungsstelle auf
es geht vielen Studenten so. Auch mein Sohn hatte nur 400€ zur Verfügung, hat BaföG gar nicht erst genommen, nur gejobbt für 400 €. Heute arbeitet er bei VW und ist Maschinenbauingenieur, es hat sich also gelohnt durchzuhalten. Noch ein Tip: Schau mal nach bei „Meister BaföG“. dort werden Leute unterstützt jenseits der 25.
Hallo Sven, leider ist es wohl so. Aus meinem engsten Umfeld hat jemand ein Ing.studium mit Bafög absolviert. danach hat er Master machen wollen, bekommt aber nun kein Bafög mehr. Bafög für Master gibt es nur, wenn vorher Bachler absolviert wurde.Derjenige ist in ein Wagendorf gezogen, um Wohnkosten gering zu halten und geht 20Std./Woche als Student arbeiten.Du kannst evtl. noch Wohngeld beantragen.
Viel Glück, Wed