Da ich meinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat mir die Arbeitsargentur eine Umschulung genehmigt.
Mir würde eine schulische Umschulung sehr entgegenkommen. Nur, im Gegensatz zu einer betrieblichen Umschulung bekomme ich ja dann keine Ausbildungsvergütung.
Schießt die Arbeitsargentur was zum Unterhalt bei? Wenn ja, gilt dann Arbeitlosengeld 1 oder 2. Wird das Einkommen des Ehemanns einbezogen?
Kann man evtl. BAFÖG bekommen?
Christiane
Hallo,
BAFÖG: Nein.
Bisher war es so, dass man Unterhaltsgeld bekam = gleiche Höhe wie ALG (alt). Deshalb denke ich, dass es jetzt einfach ALG I geben wird.
Wegen Einkommen Ehemann weiss ich nicht. Ich glaube wird nicht einbezogen.
Aber das alles sollte der „Leistungsberater“ beim AA sagen können!!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]