Welche Folgen hat eine Alokoholfahrt ?

Hallo, ich habe eine Frage, die völlig abstrakt sein muss laut Forumsrecht, also werd ich einfach mal ein Fall erfinden.

Stellen wir uns mal vor, man würde einn Verkehrsunfall machen indem ein guter Freund der Beifahrer war, das Auto sich überschlagen hat, man zu schnell gefahren ist und ansonsten kein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt war.
Stellen wir uns mal weiter vor, dass der Fahrer 1,5 - 1,7 Promille gehabt hat. Polizei und Krankenwagen wären dann vor Ort und haben Blut abgenommen u.s.w.

Nun wollte ich wissen, wenn es zu diesem Fall jemals kommen würde, mit welchen Konsequenzen müsste der Fahrer rechnen ?

Wie lange ist der Führerschein weg ? Und wenn er weg ist, wäre er dann ganz weg dass man ihn komplett neu machen muss oder bekommt man ihn dann wieder ?

Mit welcher Strafe muss man von rechtlicher Seite her rechnen ? Also was is das Mindest - bzw. Höchstmaß ?

Kann der Beifahrer dann auch den Fahrer belangen ?

Naja … würd mich einfach mal interessieren, wie sowas ablaufen würde, wenn sowas jemals wirtklich passieren würde :smile:

Stellen wir uns mal vor, man würde einn Verkehrsunfall machen

Hi,

eine schreckliche Fantasie haben die Leute.

Wie lange ist der Führerschein weg ? Und wenn er weg ist, wäre
er dann ganz weg dass man ihn komplett neu machen muss oder
bekommt man ihn dann wieder ?

Da so Kleinigkeiten wie Unfallhergang und Verletzungen nicht bekannt sind, eine grobe Schätzung, mindestens eine Sperrzeit von 12Monate. Sollten es mindestens 1,6Promille sein ist eine MPU vor Neuerteilung obligatorisch.
3Monate vor Ende der Sperrzeit kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Fahrschule braucht es nicht mehr.

Mit welcher Strafe muss man von rechtlicher Seite her rechnen
? Also was is das Mindest - bzw. Höchstmaß ?

Zwischen 30 und 90 Tagessätze wenn es billig ist, können auch viel mehr werden. Dann spielt es auch noch eine Rolle ob der Beifahrer verletzt wurde.
Die Versicherung kann Regress nehmen was auch einge tausend kosten kann, je nach Schaden.

Kann der Beifahrer dann auch den Fahrer belangen ?

Warum nicht?

Hier spielen viele Dinge mit rein, Unfallhergang, war der Alk ursächlich, über unter 1,6Promille Verletzungen, wie war das Verhalten des Fahrers bei der Blutprobe. Hat der Beifahrer von den Promille gewusst? Was hat der Fahrer ausgesagt.

Anwalt=> Akte anfordern, nichts mehr sagen.

Q-Gruß

Da so Kleinigkeiten wie Unfallhergang und Verletzungen nicht
bekannt sind, eine grobe Schätzung, mindestens eine Sperrzeit
von 12Monate. Sollten es mindestens 1,6Promille sein ist eine
MPU vor Neuerteilung obligatorisch.
3Monate vor Ende der Sperrzeit kann eine neue Fahrerlaubnis
beantragt werden. Fahrschule braucht es nicht mehr.

Gut, dann stellen wir uns vor, dass es genau 1,6 Promille sind, der Beifahrer hat nichts abbekommen, der Fahrer hat eine Gehirnerschütterung und eine Platzwunde.

Der Unfall wäre auf einer Landstrasse von der man abgekommen ist, weil man zu schnell gefahren ist.

Hi,

da gibt es keine Tabelle wie beim Bußgeld, es ist eine Einzelfallentscheidug, da dürfte ein Strafbefehl kommen. Grobe Schätzung 30 – 90 Tagessätze und Führerscheinentzug und Sperrzeit 12Monate. 1Tagessatz ist 1/30 Monatseinkommen.

Dann ist eine MPU zwingend vorgeschrieben bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Um sich darüber zu informieren empfehle ich das
www.verkehrsportal.de
da sind Spezialisten die sich mit der Thematik, und Problematik der MPU gut auskennen.

Q-Gruß

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