Welche Folgen kann die Nichterfüllung der Nachweispflicht mit sich bringen?

Folgendes, in einem Handwerksbetrieb fallen mehr als 20t/a gefährliche Abfälle an, für die auch ein gültiger Einzelentsorgungsnachweis existiert.
Der Abfallerzeuger ist in einem entsprechenden Portal angemeldet und kann seine Begleitpapiere auch qualifiziert signieren, oder sollte es zumindest.
Nun ist es anscheinend so, dass die Signaturkarte abgelaufen ist oder PIN wegen zu häufiger Falscheingabe zurückgesetzt werden muss.
Auf jeden Fall aber werden von diesem Betrieb mittleierweile seit über einem Jahr keinerlei Begleitpaiere mehr signiert oder erzeugt.
Welche Konsequenzen kann das für diese Firma haben?

Erkläre mal, wie so eine Entsorgungsvorgang abläuft !

man meldet seinem Entsorger " Bei mir ist wieder Altöl abzuholen".
Entsorgungsfahrzeug kommt, quittiert die Menge und alles läuft.
Firma bekommt die Rechnung.

Jetzt kommst du.
Was muss dazu noch online wem gegenüber nachgewiesen werden ?
Der Behörde ?

Wenn es eine Nachweispflicht gibt, dann wird das Nichtbefolgen auch gewöhnlich mit einem Ordnungsgeld/Bußgeld belegt sein.

MfG
duck313

Der Abfallerzeuger hat Abfälle abzuholen. Für den Transport braucht man einen Begleitschein, diesen erzeugt entweder gleich der AErzeuger und signiert diesen oder der Transporteur macht das.
Dieser muss den Schein anshcließend selbst auch signieren.
Trifft das Material beim Entsorger ein, signiert dieser anschliessend den Schein auch.
Das Ganze lief übrigens früher in Papierform ab.
Die Scheine landen schlussendlich beim LFU (Landesamt für Umweltschutz)


und jetzt

Gut, Danke.
Das ist also das neue (papierlose) System.

wenn ihr nicht mehr signieren könnte, dann wird doch eines Tages das LFU bei Euch auftauchen und nachhaken.
Wollt ihr es soweit kommen lassen ?
Da müsst ihr euch eben kümmern, was da schief läuft. Warum man die Signatur nicht mehr übertragen kann.

Das Problem hab ich GsD nicht, ich kann ja signieren, ich bin nämlich der Entsorger und Transporteur.

@nudltrudl
Die Begleitscheine müssen beim Transport eines gefährlichen Abfalls immer mitgeführt werden. Sprich, für jede Fuhre muss es einen Begleitschein geben.
Sollte der Chauffeur in eine Straßenkontrolle kommen, muss er den Begleitschein vorweisen können.

Es gibt/gab (in Österreich) noch eine kleine Grauzone, die einen „Sammelbegleitschein“ ermöglichte, sofern immer wieder kehrende Abfälle der gleichen Abfallart von A nach B transportiert werden müssen -> wird aber gerade aktuell vom Umweltministerium geändert, sodass zukünftig für jede Fuhre ein Begleitschein vorliegen muss.
Dies ist nur in Papierform zulässig, da dies der Polizist bei einer Kontrolle nachvollziehen können muss.

Offiziell wird dieser Aufwand deswegen betrieben, dass im Falle eines Unfalles die Rettungskräfte wissen mit welchem Material sie es zu tun haben.

Sofern ich weiß, müssen diese Begleitscheine im „Portal“ (in Österreich ist das das EDM-Portal) angeführt werden.
Sollten die Zugangsdaten verloren gegangen sein, so kann man diese neu anfordern.

Der Abfallerzeuger muss dieses Schriftstück in jedem Fall VOR dem Transport unterschreiben. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht zulässig, da das Schriftstück wie bereits erwähnt für den Transport zur Verfügung stehen muss.

Am Ende des Tages sollten 3 Unterschriften darauf zu sehen sein

  1. Abfallerzeuger
  2. Transporteur
  3. Abfallübernehmer (Sammler u. Behandler von Abfällen)

Gruß,

Baumi