Ich habe diese Vermutung aufgrund des Hinweises „Jurist“ gehabt. Weil entsprechende Tools in unserer Branche weit verbreitet sind.
Die sind dann z.B. dafür verantwortlich, dass dein Anwalt bei einen einfachen Auffahrunfall gleich einen zehnseitigen Schriftsatz an die gegnerische Versicherung produziert, in dem dann x BGH-Urteile, Kommentarstellen, … zu finden sind. Das hat er dann aber üblicherweise eben nicht alles selbst geschrieben, sondern sind zu 90% in solchen Anwendungen zusammengeklickte Textbausteine, die den Rohentwurf geliefert haben, und 10% manuelle Bearbeitung wie die Einfügung des konkreten Sachverhalts, also wo dir wer in die Karre gefahren ist, welche Zeugen was gesehen haben, …
Der ganze Krempel zur Plausibilität des von dir behaupteten HWS-Schleudertrauma, der Ersatzfähigkeit deiner Mietwagenkosten, … kommt dann aus den Datenbanken solcher Tools, bei denen du nur aufrufen musst, dass du das weibliche (wg. passendem Genus im Text) Opfer eines Auffahrunfalls vertrittst. Dann kommt da nur noch eine Auswahlmaske typischer Folgen eines solchen Unfalls, und nachdem du die passenden Haken gesetzt hast, hast du auch schon ein Wordfenster offen, in dem die zehn Seiten Rohentwurf stehen.
Für uns Unternehmensjuristen gibt es ähnliche Lösungen, bei denen man dann Vertragsklauseln in unterschiedlicher Form vorhält.