Liebe Experten,
ich habe eine grundsätzliche Frage:
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kann man Formulierungen wie beispielsweise „humorvolles überzeugen“ oder „provokatives verkaufen“ als Marke schützen lassen?
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Wie sieht es aus, wenn ein solcher Titel (s.o.) als Buchtitel geschützt ist, dürfte man einen solchen Titel beispielsweise als Seminartitel verwenden oder ist das dann geschützt und mithin verboten, ein Seminar so zu nennen?
Vielen Dank im voraus!