hallo,
meine beste freundin ist nun gestorben, und ihr 13 jähriger sohn, lebt seid ca.4 monaten bei mir und meinen kindern.es gibt noch einen leiblichen vater, der sich nie um das kind gekümmert ha und auch nicht wirklich unterhalt zahlte. er ist im insolvens und es liegt eine strafanzeige gegen ihn vor.meine beste freundin hat im vorfeld einenanwat eingeschaltet, der dafür sorge tragen soll, das der junge bei mir bleiben soll. der junge will auch hier bleiben und hat seine wurzeln schon gesteckt,er wünscht sich von ganzem herzen bei uns zu bleiben.seine familie (die oma,die onkels)wünschen sich auch das er bei uns bleibt, denn wir stehen alle in einem sehr gutem kontakt und sie wissen das es ihm hier gut geht und das er hier geliebt wird.ich selber kann mir ein leben ohne ihn auch nicht mehr vorstellen,denn er gehört „dazu“! nun kommt aber das jugendamt mit ins spiel und versucht natürlich nach irgenwelchen richtlinien zu handeln,wo es heißt, das ich die sorge für das kind nicht bekommen kann weil ich keinen mann habe…am 28.10. ist nun ein gerichts termin, wo der junge, ich und das jugendamt,der anwalt und der vater gehört werden.dann ist der junge schon gute 5 monate hier bei uns… nun habe ich angst, vor den fragen, sprich vor meinen antworten, die man dann gegen mich auslegen kann. und natürlich auch das sie ihn hier weg holen. was kann ich tun, kann mir da einer helfen? ich danke für eure antworten im vorraus… ach ja ich bekomme seid der kleine bei mir ist kein pflege geld oder sowas, habe nur einmal einen beitrag von 330euro bekommen…lg ticho
Guten Morgen,
ich habe deine Anfrage erhalten und werde dir am Wochenende ausführlich antworten.
Leider ist dies ein schwieriger Fall, wenn der Vater sich quer stellt. Du musst deshalb eine Strategie entwickeln, die das Familiengericht/Vormundschaftsgericht überzeugt. Es reicht leider nicht, dass der Junge sich bei dir gut aufgehoben fühlt. Falls du es nicht schaffen solltest und das Familiengericht den Vater ebenfalls nicht für erziehungsfähig einschätzen sollte, könnte der Junge sogar in eine Pflegefamilie abgeschoben werden.
Deshalb sende mir bitte eine direkte Email (privat) mit ausführlichen Informationen. Welche offiziellen Schritte wurden bereits eingeleitet, bist du vom Jugendamt bereits als Pflegefamilie für das Kind eingesetzt worden?
Hatte der Vater bislang das Sorgerecht oder ein Besuchsrecht? Welche Anträge hat der Kindesvater beim Gericht gestellt.
Hast du bereits einen Anwalt eingeschaltet?
Besteht seitens des Jugendamtes eine Vormundschaft, wie lautet die exakte Formulierung.
Aber bitte keine Panik, man kann noch alle Gleise stellen und muss nur cool bleiben.
Vertraue auf keinen Fall auf mündliche Aussagen der Jugendämter, das sind Arschlöcher!!
Lass uns das ganz in Ruhe abhandeln und dann Schritt für Schritt abarbeiten. Vielleicht besteht eine Chance.
Allerdings musst du dir keine Sorgen machen, wenn es nicht funktioniert. Der Junge muss stabilisiert werden und ist in einem Alter, wo man das Kind mit einbeziehen muss.
Denke daran, dass der Junge vor Gericht ebenfalls angehört werden wird und seine Meinung auch zählt.
Vermeide die Einschaltung eines Gutachters, sonst geht der Schuss nach hinten los.
Schreibe mir ausführlich, dann melde ich mich übers Wochenende.
Ich stecke mitten in einem Umzug und kann deshalb heute nicht schreiben.
Gruß aus Hamburg
Steve
mailto: [email protected]
P.S. Keine persönlichen Daten ins Forum stellen! Für Herstellung eines Beratungskontakts ist das Internet okay, ansonsten bitte vorsichtig.
Hallo
welche fragen alle auf dich zukommen werden kann ich dir leider nicht sagen.
Aber gut ist es immer ruhig und sachlich zu bleiben und denen da klar zu machen das du im interesse der mutter und auch zum besten des kindes handelst.
Ich gehe mal davon aus das du auch einen anwalt hast mit dem solltest du dich beraten.
Bei mir war es ja ne ganz andere situation aber der anwalt hat auch davür gesorgt das die leute vom jugendamt und auch kinder psychologen mit meinen kinder gesprochen haben und das haben wir dem Richter vorgelegt und somit war klar das meine nicht zu ihrem vater müssen denn sie wollen auch nicht.
Vieleicht wäre das ja auch noch was was man tun könnte.
Und sobald die kinder 14 sind dürfen sie eh selber entscheiden.
Ich dücke dir die daumen das alles gut geht und das kind bei dir bleiben darf.
Hast du nichts schriftlich von deiner freundin fällt mir so ein, denn wenn es ihr letzter wille war dann muss der richter das auch besrücksichtigen.
Ja, schwierig, was gefragt wird ist schwer zu sagen.
Bei der Wahrheit bleiben und eher weniger,als zuviel sagen. Da der Junge schon 13J. alt ist, wird er sicher auch gehört.
Solltest du das JA gegen dich haben, könnte es schwierig werden. Wobei ich nicht erkennen kann, was gegen dich sprechen könnte. Ohne Vater müssen viele Kinder auskommen.
Es spricht natürlich auch für dich, wenn Geld nicht im Vordergrund steht.
Hat der Junge ein eigenes Zimmer ? Kannst du ihn fördern? Ich denke mal, dass solche Fragen gestellt werden.
wünsche dir alles Gute und grüße, Charlotte
hallo,
ja er hat bei uns sein eigenes zimmer,ich habe eine gute frundin, die lererin ist und fördert alle meine kinder in jedem fach der schule, wenns mal wo probleme gibt! und das sogar kostenlos, was ich supi lieb finde:wink:
danke:wink:
hallo ticho!
es ist leider eine welt der gesetze und ich weiß ganz sicher, wie schrecklich engstirnig alles sein kann… nur leider weiß ich keinen rat in deiner angelegenheit.
prüfe doch mal, wie die voraussetzungen für eine pflegestelle sein müssen. lass dir von einer beratungsstelle auskunft geben.
ich hoffe, daß alles gut wird.
nette grüsse
simone
danke, das werde ich machen:wink:
Hallo!
Leider kann ich Dir bei deinem Problem auch nicht behilflich sein, da ich damit bisher noch nie etwas zu tun hatte. Ich habe lediglich gehört, dass nach der Lieblingsfarbe, dem Lieblingsessen usw. gefragt wird aber die wichtigsten Fragen werden wohl dem Kind selbst gestellt, da er mit 13 schon fast selbst entscheiden kann, wo er leben möchte. Allerdings würde ich versuchen, dass auch die Großeltern des Kindes eingeladen werden zur Befragung, da sie sonst auch als Vormund für das Kind ins Frage kommen.
Sry, dass ich Dir nicht mehr helfen kann. Dennoch Viel Glück!
Hallo Ticho
Das sind keine schönen Zeilen… mein aufrichtiges Beileid an den Sohn Deiner verstorbenen Freundin und an Dich.
Leider kann ich nicht sagen, mit welchen Fragen Du bei einer Gerichtsverhandlung konfrontiert werden wirst… zum einen ist der Sachverhalt - aufgrund der relativ geringen Erläuterungsmöglichkeit - nicht genau genug bekannt und auch die Persönlichkeit des Richters spielt hierbei mit ein… wie auch die Ansprechpartner beim Jugendamt… grundsätzlich sollte ein Kind schon bei einem Elternteil aufwachsen, aber wenn der Vater solche Unregelmässigkeiten in seinem Leben aufweist, kann dies natürlich negativ für ihn sein… wenn hingegen die Situation in Deinem Umfeld besser ist, und es auch von den Großeltern und anderen Verwandten unterstützt wird… und auch der Junge - und mit 13 Jahren wäre er ja auch schon „älter“ - unterstützt, kann es natürlich von Seiten des Richters/Richterin schon entschieden werden, dass der junge Mann am besten bei Dir aufgehoben ist.
Viel Erfolg
ich danke für die antwort:wink:
Zunächst kann ich nicht glauben, dass es tatsächlich ein Argument des Jugendamtes sein kann, dass du nicht verheiratet bist. Nach meiner Erfahrung wird im Falle des Todes des Sorgeberechtigten zunächst in der Familie geschaut, ob es Möglichkeiten gibt. Da dies bei euch wohl nicht der Fall ist (oder hat der Vater des Jungen irgendwelche Ansprüche geltend gemacht?), kann der Junge bei dir wohnen. Jetzt ist es natürlich an der Zeit, das Ganze auf rechtlich gute Füße zu stellen. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten…ich glaube einfach, du brauchst keine Angst vor den Fragen zu haben, sag einfach, wie es dazu kam, dass der Junge bei dir lebt, wie euer Tagesablauf so ist. Auch der Junge wird ja befragt und auch seine Meinung ist mitentscheidend. Vermeiden würde ich nur „Schüsse“ gegen den leiblichen Vater und irgendwelche Anspielungen auf Geld, denn das wird sicher nicht so gut ankommen.Wenn du sie kennst, teile die Gründe deiner Freundin mit, warum sie vielleicht wollte, das ihr Sohn bei dir aufwächst etc. Vermutlich wird das Jugendamt bei dir einen Hausbesuch machen, denn sie wollen nur sichergehen, dass der Junge bei dir gut aufgehoben ist. Keine Angst, das Jugendamt ist kein „Kinderklau“ wie es immer so schön heisst. Es würde mich interessieren, wie der Fall ausgeht und drücke euch ganz fest die Daumen…
hallo,
meine beste freundin ist nun gestorben, und ihr 13 jähriger
sohn, lebt seid ca.4 monaten bei mir und meinen kindern.es
gibt noch einen leiblichen vater, der sich nie um das kind
gekümmert ha und auch nicht wirklich unterhalt zahlte. er ist
im insolvens und es liegt eine strafanzeige gegen ihn
vor.meine beste freundin hat im vorfeld einenanwat
eingeschaltet, der dafür sorge tragen soll, das der junge bei
mir bleiben soll. der junge will auch hier bleiben und hat
seine wurzeln schon gesteckt,er wünscht sich von ganzem herzen
bei uns zu bleiben.seine familie (die oma,die onkels)wünschen
sich auch das er bei uns bleibt, denn wir stehen alle in einem
sehr gutem kontakt und sie wissen das es ihm hier gut geht und
das er hier geliebt wird.ich selber kann mir ein leben ohne
ihn auch nicht mehr vorstellen,denn er gehört „dazu“! nun
kommt aber das jugendamt mit ins spiel und versucht natürlich
nach irgenwelchen richtlinien zu handeln,wo es heißt, das ich
die sorge für das kind nicht bekommen kann weil ich keinen
mann habe…am 28.10. ist nun ein gerichts termin, wo der
junge, ich und das jugendamt,der anwalt und der vater gehört
werden.dann ist der junge schon gute 5 monate hier bei uns…
nun habe ich angst, vor den fragen, sprich vor meinen
antworten, die man dann gegen mich auslegen kann. und
natürlich auch das sie ihn hier weg holen. was kann ich tun,
kann mir da einer helfen? ich danke für eure antworten im
vorraus… ach ja ich bekomme seid der kleine bei mir ist kein
pflege geld oder sowas, habe nur einmal einen beitrag von
330euro bekommen…lg ticho
hallo und danke erstmal für deine antwort:wink: seine mama hat dem jugenamt zu lebzeiten schon mitgeteilt, das der junge bei mir bleiben soll,weil sie weiß das er bei mir geliebt wird und weil sie weiß das er es gut bei uns hat… sprich, ich handel in ihrem sinne…aber was nun kommt weiß ich ebend nicht und für mich ist die ungewisse zeit sehr schlimm… warum können die ämter uns nicht einfach in ruhe lassen?? das ist ein sehr starker druck für uns, denn diese ungewissheit schadet dem kleinen, denn er will bei uns bleiben.lg
Ich arbeite zwar nicht beim Jugendamt, aber mit dem Jugendamt zusammen und aus meiner Sicht hast du gar nichts zu befürchten. Ich würde das auch nicht sosehr als Einmischen sehen, sondern als Chance, das der Junge endgültig (auch im rechtlichen Sinne) bei dir bleiben kann. Leider ist das noch zu Lebzeiten nicht so einfach zu regeln und meistens auch nicht, ohne Einschalten des Jugendamtes. Meine Schwester wollte mich z.B. als Vormund für ihre Kinder einsetzten lassen, im Falle der Fälle. Das geht zwar, dennoch wird dann, wenn dieser Fall eintreten sollte, durch das Jugendamt entschieden, ob ich auch geeignet bin. Kopf hoch…ich gehe davon aus, alles wird in eurem Sinne geregelt.
hallo und danke erstmal für deine antwort:wink: seine mama hat dem
jugenamt zu lebzeiten schon mitgeteilt, das der junge bei mir
bleiben soll,weil sie weiß das er bei mir geliebt wird und
weil sie weiß das er es gut bei uns hat… sprich, ich handel
in ihrem sinne…aber was nun kommt weiß ich ebend nicht und
für mich ist die ungewisse zeit sehr schlimm… warum können
die ämter uns nicht einfach in ruhe lassen?? das ist ein sehr
starker druck für uns, denn diese ungewissheit schadet dem
kleinen, denn er will bei uns bleiben.lg
Hallo!!!
Ich hoffe du gehst vor gericht mit einem anwal die fragen sind nicht schlimm die fragen über die einkommen, über die wohnung und ob du arbeitest und ob du für das kind da bist wenn er von der schule kommst usw.
Das Kind wird generell auch befragt wie er sich bei dir fühlt und wo er leben möchte, falls nicht würde ich es verlangen das das kind auch aussagt.Gehe vor gericht vorbereitet und mit anwalt und beweisse ( das die mutter es auch wollte das das kind bei dir leben soll) ich wünsche dir alles alles gute und viel Glück