Welche Frist bei Aufhebungsvertrag?

Liebe ExpertInnen,

folgendes mal angenommen:
Ein Arbeitgeber (Einzelunternehmen) hat nur einen Arbeitnehmer.
Am 5. Dez. ist ein erwarteter größerer Auftrag nicht zustandegekommen, die Lage sieht nicht gut aus, der Arbeitsvertrag soll noch bis zum 31. Dez. beendet werden. Die Zeit zur Einhaltung der Kü.frist (zwei Monate) ist längst um, der Arbeitnehmer möchte einerseits aber auch nicht mit einer rückdatierten Kündigung zum Arbeitsamt und möchte andererseits mitwirken, daß sich das Ganze nicht noch bis Ende. Febr. hinzieht.

Jetzt die Frage:
Könnten die beiden z.B. am 10. Dez. einen Aufhebungsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen zum 31. Dez. schließen?

Es ist bekannt, daß in Dtschld. Vertragsfreiheit herrscht.
Aber vielleicht gibt es irgendwelche Gesetze, die sowas Kurzfristiges bei Arbeitsverträgen nicht zulassen?
Oder andersrum gefragt: Muß auch bei Aufhebungsverträgen eine bestimmte Frist eingehalten werden?

Vielleicht teilt mir jemand sein diesbezügliches Wissen mit.

Der Arbeitnehmer ist über die Nachteile informiert, ist Herr über seine Sinne und wird zu nichts gezwungen. Ganz im Gegenteil, der Aufhebungsvertragsvorschlag kam von ihm.
Das soll hier aber bitte nicht Diskussionsgegenstand sein.

Schonmal danke im voraus.

Gruß G

Guten Morgen,

wenn sich beide Vertragsparteien auf ein Enddatum einigen, dann ist es eben so…ob das Ende nun morgen, Montag oder am 30.02. ist :smile:

Die Nachteile für den Arbeitnehmer, wenn die „normale“ Kündigungsfrist nicht eingehalten wird sollten ja nicht Gegenstand der Diskussion sein…

Gruß
MG

Der Arbeitnehmer ist über die Nachteile informiert…

wirklich ? vollumfänglich informiert ?

Guten Morgen,

Ebenso Guten Morgen, (isses ja schon wieder :wink:)

wenn sich beide Vertragsparteien auf ein Enddatum einigen,
dann ist es eben so…ob das Ende nun morgen, Montag oder am
30.02. ist :smile:

danke für die Antwort.
In der Diskussionsrunde im Freundeskreis fiel der Begriff „womöglich sittenwidrig und daher nichtig“.
Das war Anlaß für die Anfrage hier.

Die Nachteile für den Arbeitnehmer, wenn die „normale“
Kündigungsfrist nicht eingehalten wird sollten ja nicht
Gegenstand der Diskussion sein…

Ja, richtig. Es ging nur um die kurze Frist.

Gruß G

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Der Arbeitnehmer ist über die Nachteile informiert…

wirklich ? vollumfänglich informiert ?

http://www.rabw.de/aufhebungsvertrag.html

Das Wesentliche scheint in diesem Link genannt zu sein.

Aber falls noch was fehlt: nur zu!

Danke trotzdem für die Antwort.

Gruß G.

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nö…passt…das ist vollumfänglich genug.

schriftlich im Aufhebungsvertrag festhalten das der mitarbeiter sich umgehend bei der Agentur für Arbeit, arbeitsuchend melden muss und durch den Verzicht auf Einhaltung der Kündigungsfrist mögliche Nachteile bei der Agentur für Arbeit entstehen können!

Sollte man sich wirklich so einig sein dann sollte es auch kein Problem darstellen das zu verschriftlichen.

Grüße

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Sinnentleert

schriftlich im Aufhebungsvertrag festhalten das der
mitarbeiter sich umgehend bei der Agentur für Arbeit,
arbeitsuchend melden muss und durch den Verzicht auf
Einhaltung der Kündigungsfrist mögliche Nachteile bei der
Agentur für Arbeit entstehen können!

Und warum?

schriftlich im Aufhebungsvertrag festhalten**[Komma] [dass]**das der
[M]mitarbeiter sich umgehend bei der Agentur für Arbeit,[kein Komma]
arbeitsuchend melden muss

Du verwechselt erstens Aufhebungsvertrag mit AG-Kündigung.
Und zweitens „muss“ der Mitarbeiter gar nix. Er kann das Papier genausogut im Ordner abheften und fertig.

und durch den Verzicht auf
Einhaltung der Kündigungsfrist mögliche Nachteile bei der
Agentur für Arbeit entstehen können!

Wozu das aufführen?
Das impliziert erstens bereits der Vertrag als solcher.
Und zweitens - falls der Betreffende überhaupt zum AA geht - wird das Amt das von sich aus feststellen.

Sollte man sich wirklich so einig sein**[Komma]** dann sollte es auch
kein Problem darstellen**[Komma]** das zu verschriftlichen.

Man ist sich einig und es stehen natürlich die wirklich wichtigen Punkte im Vertrag drin - jedenfalls in der Entwurfsfassung, die ich bis jetzt gesehen habe.

Warum ver(sch)wendest Du Deine Zeit nicht dafür, Deine „Verschriftlichung“ zu verbessern, anstatt hier falsche Tips zu geben?

Gruß G.

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Bravo! Da Capo! Chapeau!
Wenn man jetzt schon von denen abgewatscht wird, denen man mit seinem „Wissen“ helfen will, ist der Zeitpunkt erreicht, das Forum zu wechseln, nicht wahr, Über-Ich?

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Wenn man jetzt schon von denen abgewatscht wird, denen man mit
seinem „Wissen“ helfen will, ist der Zeitpunkt erreicht, das
Forum zu wechseln, nicht wahr, Über-Ich?

*LOL*
Und wer soll dann bitteschön in einem anderen Forum das Korrektiv spielen?
Hier sind die Postings wenigstens unter Kontrolle.
Solange ihm das alles nicht peinlich ist, wird er weiterhin …

Gruß G.

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