Liebe ExpertInnen,
folgendes mal angenommen:
Ein Arbeitgeber (Einzelunternehmen) hat nur einen Arbeitnehmer.
Am 5. Dez. ist ein erwarteter größerer Auftrag nicht zustandegekommen, die Lage sieht nicht gut aus, der Arbeitsvertrag soll noch bis zum 31. Dez. beendet werden. Die Zeit zur Einhaltung der Kü.frist (zwei Monate) ist längst um, der Arbeitnehmer möchte einerseits aber auch nicht mit einer rückdatierten Kündigung zum Arbeitsamt und möchte andererseits mitwirken, daß sich das Ganze nicht noch bis Ende. Febr. hinzieht.
Jetzt die Frage:
Könnten die beiden z.B. am 10. Dez. einen Aufhebungsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen zum 31. Dez. schließen?
Es ist bekannt, daß in Dtschld. Vertragsfreiheit herrscht.
Aber vielleicht gibt es irgendwelche Gesetze, die sowas Kurzfristiges bei Arbeitsverträgen nicht zulassen?
Oder andersrum gefragt: Muß auch bei Aufhebungsverträgen eine bestimmte Frist eingehalten werden?
Vielleicht teilt mir jemand sein diesbezügliches Wissen mit.
Der Arbeitnehmer ist über die Nachteile informiert, ist Herr über seine Sinne und wird zu nichts gezwungen. Ganz im Gegenteil, der Aufhebungsvertragsvorschlag kam von ihm.
Das soll hier aber bitte nicht Diskussionsgegenstand sein.
Schonmal danke im voraus.
Gruß G