… einen Beschluss des Amtsgerichtes und wo ist sie einzureichen? Es handelt sich hierbei um die Versagung der beantragten Restschuldbefreiung. In dem Schriftstück gibt es keine Rechtsbehelfsbelehrung; glaube aber, dass man „Beschwerde“ einreichen kann. Wenn ihr m.M. seid, wisst ihr wohin man sich mit der Beschwerde wenden muss? Braucht man einen Anwalt?
Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen.
nach Ablauf eines Insolvenzverfahrens schreibt das zuständige Amtsgericht die Gläubiger an. Dort wird die auf die anstehende Restschuldbefreiung hingewiesen. Von da an hat jeder Gläubiger 14 Tage Zeit, Vorwürfe vorzubringen und den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Allerdings wird danach dem Schuldner auch die Gelegenheit gegeben zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Auch eine bereits erteilte Restschuldbefreiung kann nachträglich aufgehoben werden; das Gesetz spricht insoweit von Widerruf. Voraussetzung ist eine schuldhafte Verletzung der Obliegenheiten im Insolvenz- und/oder Restschuldbefreiungsverfahren, wodurch eine Befriedigung der Gläubiger erheblich beeinträchtigt wurde, § 303 Abs. 1 InsO. Antragsberechtigt sind die Insolvenzgläubiger; die Frist beträgt ein Jahr nach Rechtskraft der Restschuldbefreiung.
Grüße Monika
ich habe die Insolvenzordnung auch nicht auswendig parat. Jeder Betroffene eines Insolvenzverfahrens, der versucht, ohne Anwalt klar zu kommen, sollte sie aber zur Verfügung haben (www.juris.de). Dort ist das Verfahren geregelt und auch die Gründe, warum das Gericht die Restschuldbefreiuung überhaupt versagen kann.
Beschlüsse können im deutschen Rechtssystem immer angefochten werden, meistens gilt eine Frist von 4 Wochen nach Zustellung (steht auf dem Dokument). Ein solcher Beschluss ist aber ziemlich heavy und wird vermutlich nicht grundlos erlassen, so dass du evtl. doch einen Anwalt hinzuziehen solltest.
Wenn du dir keinen leisten kannst: Geh zum Rechtspfleger beim zuständigen Insolvenzgericht und lass dir die Sachlage erklären. Auch wenn es sozusagen der „Feind“ ist. Zur Auskunft über Rechtsmittel und Fristen sind sie verpflichtet, und wenn du nicht gleich grob auf den Tisch haust, werden sie dir auch Hilfestellung geben.
grundsätzlich muß man Einwändungen gegen die Restschuldbefreiung im Schlußtermin anbringen.
Ich würde an Deiner Stelle mal den zuständigen Rechtspfleger beim AG oder den Insolvenzverwalter ansprechen. Die Einwändung sind nur sehr begrenzt möglich. Ggf. vielleicht doch einen Rechtsanwalt mit Fachrichtung Insolvenzrecht ansprechen.
… einen Beschluss des Amtsgerichtes und wo ist sie
einzureichen?
Hallo, Andrea!
Leider weiß ich keinen Rat, bin erst in 2Jahren so weit wie Du.Ich würde aber erst einmal sofort Widerspruch einlegen, weil es dafür sicher Fristen gibt und dann Rat bei der Schuldnerberatung suchen.Der Insolvenzverwalter ist nach meiner Erfahrung keine Hilfe, da er für die Gegenseite arbeiten muß.
Viel Glück, Wed