Hallo liebe Wissenden,
angenommen, man befindet sich in einer Streitsache in einem schriftlichen Dialog mit dem RA der Gegenseite.
Angenommen, man hat selber zu diesen Zeitpunkt noch keinen RA beauftragt.
Weiter angenommen, das Datum des RA Schreibens ist mit dem 08.03.2011 angegeben (somit ist es vermutlich frühestens am 09.03.2011 zugestellt worden).
Die Frage; in dem RA Schreiben wird eine Stellungnahme bis zum 15.03.2011 gefordert.
Ist diese Frist nicht zu kurz? Wie lang muss sie min. sein? Angenommen, sie ist zu kurz, was hat das für Folgen?
Danke.
Grüße
J
Hallo,
es gibt auch Anwälte, die erstellen ein Schreiben an einem Donnerstag und setzen eine Frist bis spätestens zu dem dann nachfolgenden Montag.
Ist aber schon „frech“ mit dem gegenerischen Anwalt selbst zu korrespondieren. Ist der Fall so klar?
Bin neugierig. Um was geht es denn und wie hoch ist der Streitwert?
Gruss
Drs. BOB
Guten Tag,
was ist daran „frech“. Wenn ich der Meinung bin, jemand (Gegenseite) ist streitsüchtig, und die Forderungen sind aus der Luft gegriffen, warum soll ich dann einen RA beauftragen, wenn ich womöglich nicht entsprechend versichert bin? Wer bitte bezahlt das dann?
Also, erstmal abwarten, ob die Gegenseite nicht evlt. doch „blufft“, wofür sehr viele Indizieren sprechen.
Gut, also offenbar ist die Frist rechtlich einwandfrei. Bin ich auch von ausgegangen, wenn ein „RA“ sowas fordert, das es dann auch o.k. ist.
Aber er fordert ja noch mehr, und das ist ja auch nicht immer o.k.
Sorry, mehr kann ich da aktuell nicht zu sagen.
Grüße
J
Hallo,
nein, bitte nicht missverstehen. Ich finde Dein Vorgehen gut, wenn
Du weist was Du tust. Und davon gehe ich jetzt mal aus.
Gruss
Drs. BOB
Hallo liebe Wissenden,
angenommen, man befindet sich in einer Streitsache in einem
schriftlichen Dialog mit dem RA der Gegenseite.
Angenommen, man hat selber zu diesen Zeitpunkt noch keinen RA
beauftragt.
Weiter angenommen, das Datum des RA Schreibens ist mit dem
08.03.2011 angegeben (somit ist es vermutlich frühestens am
09.03.2011 zugestellt worden).
Die Frage; in dem RA Schreiben wird eine Stellungnahme bis zum
15.03.2011 gefordert.
Ist diese Frist nicht zu kurz? Wie lang muss sie min. sein?
Angenommen, sie ist zu kurz, was hat das für Folgen?
Nein, aber das kurze Datum des RA zeigt, dass er einen weiteren längeren Dialog nicht mehr führen möchte und nach Verstreichung der Frist dann ggf. Klage erheben wird.
Dies ist übliches Procedere, wenn ein RA mit der gegn. Partei so nicht weiter kommt.
Schönen Tag noch.
Nur am Rande bemerkt,
Die Frage; in dem RA Schreiben wird eine Stellungnahme bis zum
15.03.2011 gefordert.
Die Frist endet am 15.03.2011 23:59:59 Uhr. 
Es gibt Faxgeräte.
Und btw, wenn man sich sicher ist, dass die Vorwürfe aus der Luft gegriffen sind und eine Klage für den Kläger nach hinten losgeht,
kann man doch auf eine Stellungnahme verzichten, oder?
Rumburak
Dieser Text ist nicht für die Veröffentlichng bei Facebook freigegeben.
Hallo,
ich weiss nicht, ob ich weiss was ich tue. Wie soll ich das wissen, wenn ein und derselbe Fall vor Gericht unterschiedlich behandelt wird - vielleicht weil der Richter/in mit dem linken Bein aufgestanden ist…
Mal schauen, was noch kommt. Einen RA kann ich immer noch nehmen, denn ich habe ja bisher in meinen Schreiben nicht geplaudert, sondern lediglich alles von mir gewiesen.
Grüße
J
Nein, aber das kurze Datum des RA zeigt, dass er einen
weiteren längeren Dialog nicht mehr führen möchte und nach
Verstreichung der Frist dann ggf. Klage erheben wird.
Dies ist übliches Procedere, wenn ein RA mit der gegn. Partei
so nicht weiter kommt.
Schönen Tag noch.
Aha.
Danke, dass ist doch schon mal ein - wie ich finde durchaus - interessanter Hinweis. Ich werte das mal als Verzweiflung der Gegenseite, div. Indizien sprechen auch dafür.
Grüße
J
Es gibt Faxgeräte.
Und btw, wenn man sich sicher ist, dass die Vorwürfe aus der
Luft gegriffen sind und eine Klage für den Kläger nach hinten
losgeht, kann man doch auf eine Stellungnahme verzichten, oder?
Rumburak
Moin,
hmm…ja, dass weiss ich ja auch nicht, was nun besser, cleverer ist.
Auf der einen Seite könnte man der Gegenseite noch einige Punkte auführen, die diese dann doch sehr zu denken geben könnte. Somit KÖNNTE vielleicht dort erreicht werden, dass die Tante RA Ihrem Mandanten empfiehlt; „wir lassen das lieber mit der Klage“. Andererseits; wenn jemand streiten will, und versichert ist, dann wird man so einen Heini (sorry) nicht von einer Klage abbringen können. Wie sehen die Gerichte das eigentlich? Die mögen doch bestimmt auch nicht solche Sachen, wo wegen Kleinscheiss geklagt wird, oder? Ist ja irgendwie auch unfair den Versicherten gegenüber. Die Versicherung wird teurer, und echte Klagen müssen lage warten, weil die Gerichte überlastet sind.
Auf der anderen Seite könnte ja gerade aufgrund des „nicht reagierens“ erreicht werden, dass die Gegenseite sagt; „hmm…der scheint sich ja sicher zu sein…“
Schwierig…
Grüße
J
Hallo,
da Du wohl der Einzige bist, der weiss worum es geht, können wir Dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen.
Es bleibt aber abzuwägen, ob man der Gegenpartei bereits vor der Klage seine Argumente offenlegt und damit sein Pulver verschießt.
Rumburak
Dieser Text ist nicht für die Veröffentlichng bei Facebook freigegeben.
Hallo,
da Du wohl der Einzige bist, der weiss worum es geht, können
wir Dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen.
Es bleibt aber abzuwägen, ob man der Gegenpartei bereits vor
der Klage seine Argumente offenlegt und damit sein Pulver
verschießt.
Rumburak
Hallo Rumburak,
(ich hab übrigens die Märchen früher gesehen, wo Rumburak drin vorkam, war echt super
… dies nur so am Rande.
Also, die Sache ist echt superkompliziert, und man kann das hier echt nicht auf die Schnelle darstellen.
Was deinen Vorschlag angeht; das würde ja bedeuten, dass ich es quasi mir wünsche, dass es eine Verhandlung gibt, nur um dann - vielleicht - zu sehen, dass ich die besseren Argumente habe.
Das ist aber eigentlich nicht das, was ich will, denn so eine Verhandlung, die belastet irgendwie auch.
Mein Ziel ist es, es gar nicht so weit kommen zu lassen, doch es ist nicht einfach rauszufinden, wie ich das erreichen kann.
Grüße
J
Moin,
hmm…ja, dass weiss ich ja auch nicht, was nun besser,
cleverer ist.
Auf der einen Seite könnte man der Gegenseite noch einige
Punkte auführen, die diese dann doch sehr zu denken geben
könnte. Somit KÖNNTE vielleicht dort erreicht werden, dass die
Tante RA Ihrem Mandanten empfiehlt; „wir lassen das lieber mit
der Klage“. Andererseits; wenn jemand streiten will, und
versichert ist, dann wird man so einen Heini (sorry) nicht von
einer Klage abbringen können. Wie sehen die Gerichte das
eigentlich? Die mögen doch bestimmt auch nicht solche Sachen,
wo wegen Kleinscheiss geklagt wird, oder?
Die Gerichte lieben gerade zu Nachbarschaftsstreitigkeiten,…
Ist ja irgendwie
auch unfair den Versicherten gegenüber. Die Versicherung wird
teurer, und echte Klagen müssen lage warten, weil die Gerichte
überlastet sind.
Sorry, der Rechtsanwalt wird sich von der Versicherung den Rechtschutz bestätigen lassen; die Versicherung prüft im Vorfeld, ob die Klage fahrlässig oder "erfolglos " sein wird.
Wenn der Versicherte aufgrund seines fahrlässigen Verhaltens zur Klage anlass gibt oder die Klage aufgrund der „eindeutigen“ Rechtslage ohne Erfolgsaussicht ist, wird die Versicherung den Rechtsschutz verweigern (in den AGB’s so vereinbart) und dient somit dem Schutz der Gesamtversicherten.
Auf der anderen Seite könnte ja gerade aufgrund des „nicht
reagierens“ erreicht werden, dass die Gegenseite sagt;
„hmm…der scheint sich ja sicher zu sein…“
Selbst nach verstrichener Frist kann man immer noch reagieren, wenn die Klage zugestellt wird und die Einsicht kommt, dass man doch besser, statt verurteilt zu werden, kann man immer noch „anerkennen“ und somit gibt es keinen Prozess und geringere Kosten.
Schönen Tag noch.