Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe einen Mietvertrag aus 1991. Aufgrund dieses Mietvertrages habe ich eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Den Vertrag habe ich vor kurzem schriftlich mit dieser Kündigungsfrist (31.01.2013) gekündigt. Im Schreiben habe ich mitgeteilt, dass ich aber lieber früher ausziehen will und bereit bin, einen Nachmieter zu suchen. Jetzt habe ich erfahren, dass diese alten Fristen unwirksam sind und die gültige Frist nur 3Monate beträgt. Stimmt das? Der Vermieter hat mir meine Kündigung zum 31.01.2013 bestätigt. Komme ich trotzdem vorher aus dem Vetrag raus? Nimmt man die 3-Monatsfrist, wäre das hier der 30.04.2012. Dieser Termin ist mir aber zu kurzfristig. Kann ich z.B. im März zum 30.06. kündigen und dadurch die erste Kündigung berichtigen?
Vielen Dank bereits im Voraus. Gruß
Für Kündigungen ab dem 01.06.2005 gelten in der Regel die aktuellen Kündigungsfristen, auch wenn in dem alten Mietvertrag etwas anderes steht.
Die aktuelle Frist beträgt für den Mieter 3 Monate. Du kannst mit dieser Frist oder auch mit jeder anderen nochmals kündigen.
Es wäre allerdings fair, mit dem Vermieter offen darüber zu sprechen.
LG aus Berlin