Welche Führerscheinart

Hallo,

bekommt man bei der bestandenen Prüfung für ‚A1‘ einen EU-Führerschein (Plastikkarte) oder sowas wie beim Mofa (Prüfbescheinigung, Blatt Papier)???

Und darf man mit dem Führerschein auch im Ausland fahren? Wenn ja: Wo? Nur in der EU oder weltweit.

LG Robin

hi,
für mofa gibts keinen führerschein. das nennt sich prüfbescheinigung und ist national.
jeder führerschein ist höherwertig.
wer m hat oder wie du a1 darf auch mofa fahren. musst du deinen lappen abgeben darfst du auch nicht mehr moffa fahren. ist eine neue reglung.
hauptmann

Hallo,

jeder führerschein ist höherwertig.

und um die Ausgangsfrage zu beantworten, bei A1 bekommt man einen Führerschein.
Ich habe zur Gültigkeit jetzt nichts Einschränkendes gefunden, daher gehe ich davon aus, daß es keine nationale Klasse ist und damit darf man damit überall fahren.

deinen lappen abgeben darfst du auch nicht mehr moffa fahren.
ist eine neue reglung.

Wird also auch eine evtl. vorhandene Prüfungsbescheinigung eingezogen? Oder wird die schon bei der Führerscheinerteilung eingezogen?

Cu Rene

hi,
die prüfbescheinigung ist wie gesagt kein führerschein. vor einiger zeit konnte man bei fahrverbot oder fahrerlaubnisentzug moffa weiterfahren. mit der führerscheinnouvelle geht das nicht mehr. sicher muss die füherscheinstelle wissen, dass man eine prüfb. hat, um sie auch einzuziehen.selbst wenn man sie nicht abgiebt, du darfst dabei aber keinen gebrauch machen. genau ,als du einen zweiten verlorengegangenen fs nutzen würdest. es ist in jedem fall fahren ohne fahrerlaubnis/ füherschein.
hauptmann

Hi,

kann es sein Du verwechselst hier Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Bei Fahrverbot, ist es verboten im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Das umfasst auch Mofas.

Bei Führerscheinentzug wird der Führerschein eingezogen, es besteht kein Fahrverbot.

Mofas sind nicht fahrerlaubnispflichtig, und die Prüfbescheinigung ist auch kein Führerschein der eingezogen werden kann. Ältere Semester brauch nicht mal diese Prüfbescheinigung.

Es kann natürlich in Einzelfällen auch verboten werden Mofas oder Fahrräder zu führen, es sind dann aber ganz andere Fälle.

Es ist natürlich möglich das mir da etwas entgangen ist, meine Infos habe ich mit einer Diskussion aus einem Polizeiforum Mitte Mai 2009 nochmal überprüft. Da gibt es auch keine neuen Infos.

Über aktuelle Infos würde ich mich freuen.

Q-Gruß

hallo,
nochmal:
führerscheinentzug ist gleich fahrverbot . max. 3monate
fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen.

fahrerlaubnisentzug ist gleich ein verbot ein kfz im straßenverkehr zu führen. die fahrerlaubnis muss neu beantragt werden.

hauptmann

Hallo Hauptmann,

da hast wohl irgendwas was Falsches gelesen, oder falsch verstanden, ist ja auch nicht tragisch. Das Netz ist voll mit Infos und mal kurz nicht aufgepasst, ist man auf der falschen Spur.

Jetzt habe ich es nochmal etwas ausführlicher dargestellt.

Fahrverbot bedeutet,
es darf kein Kfz, ergo auch kein Mofa geführt werden.
Ein Fahrverbot für einen Verstoß beträgt maximal 3 Monate.
Der Führerschein wird amtlich verwahrt und am Ende des Fahrverbotes automatisch wieder dem Sünder ausgehändigt.

Führerscheinentzug bedeutet,
es dürfen keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge geführt werden. Eben alles was eine Fahrerlaubnis braucht ist tabu.
Es wird eine Sperrfrist für den neuen Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis verhängt.
Die entzogene Fahrerlaubnis wird vernichtet.
Nach dieser Sperrfrist kann ein neuer Führerschein erteilt werden. Neues Passbild, EH-Kurs, Sehtest und was so gebraucht wird muss beim beantragen vorgelegt werden. Das kann z.B. auch eine positive MPU sein, ein ärztliches Gutachten falls verlangt.

Für Mofas wird keine Fahrerlaubnis benötigt, die Prüfbescheinigung wird nicht eingezogen. Um mofafahren zu verbieten, muss ein eigenes Verbot ausgesprochen werden.

Die einzige Änderung in letzter Zeit die mir bekannt ist.
Dauerte die Führerscheinsperre mehr als zwei Jahre, dann musste auch die Führerscheinprüfung abgelegt werden. Dieses wurde dahin geändert, auch ohne erneute Prüfung kann die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden.

Die Gründe für Fahrverbot sind Strafen welche dem Sünder zum nachdenken bringen sollen.

Dagegen ist beim Führerscheinentzug der Gedanke, derjenige welcher den Führerschein verliert, soll wieder hergestellt werden das er wieder am Straßenverkehr teilnehmen kann. Deshalb Prüfung der Eignung auch durch Neuerwerb der Fahrerlaubnis. So gesehen ist Führerscheinentzug keine Strafe.

Wieweit diese Unterscheidung sinnvoll ist? Ich will es nicht bewerten.

Jetzt sollte sichtbar sein das Fahrverbot und Führerscheinentzug zwei völlig unterschiedliche Maßnahmen sind, die nichts gemeinsam haben. Weder bei den Folgen, noch beim Mofa.

Q-Gruß