Hallo,
es wird unterschieden zwischen Wohnfläche und Gebäudenutzfläche. Die Abrechnung der heizkosten wird nur auf die Wohnfläche aufgeteilt, während für den Energieausweis eine um 1,35 höhere Flächen (in Ein- und Zweifamilienhäusern) bzw. um 1,2 höhere Fläche in sonstigen Wohngebäuden angesetzt werden darf:
Die Gebäudenutzfläche AN ist eine fiktive Grundfläche, die mit der Wärmeschutzverordnung 1994 (WärmeschutzV) eingeführt wurde. Sie errechnet sich aus dem Gebäudevolumen:
AN = 0,32 * V
Grundlage für diese Formel waren typische lichte Raumhöhen im Wohnungsbau von 2,60 m. Da diese Flächenangabe seitdem Grundlage für Berechnungen nach der WärmeschutzV und der EnEV ist, wird sie auch für Energieausweise verwendet.
Nach der DIN V 18599-1 ist die Bezugsfläche die Nettogrundfläche (NGF) des konditionierten (beheizten) Gebäudes. Die Berechnung der Gebäudenutzfläche AN nach § 19 Abs. 2 EnEV entspricht etwa der Nettogrundfläche. Es gelten folgende Formeln:
* Ein- und Zweifamilienhäuser mit beheiztem Keller: AN = AWohnfäche * 1,35
* Für alle sonstigen Wohngebäude: AN = AWohnfläche * 1,2
Quelle: http://www.arch-m.de/info/ausweis-verbrauch.html