Hallo
Daher jetzt meine frage was steht mir zu Kindergeld oder Wohngeld und wo muss ich hin ? (ich wohne in Hamburg)
Du gehst also noch zur Schule, oder nicht?
Da käme dann evtl. Schüler-BAFöG in Frage, damit kenne ich mich aber nicht allzu gut aus. Das müsstest du halt mal beantragen.
http://www.jugendserver-hamburg.de/?RUB_ID=19&NAV_ID…
Wenn du darauf keinen Anspruch hast, käme Wohngeld in Frage. Da kannst du ja hier mal schauen, wie es ggf. aussehen würde:
http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO…
Mit deiner Freundin würde ich so lange wie es geht keine eheähnliche Gemeinschaft / Einstandsgemeinschaft / Bedarfsgemeinschaft bilden. Wenn das irgendwo gefragt wird, immer nein ankreuzen. Wenn du noch kein Jahr mit ihr zusammen wohnst, müsste das problemlos gehen.
Kindergeld kannst du dir natürlich auszahlen lassen. Ich weiß aber nicht, wie das dann mit der Wohnung deiner Mutter wäre, ob sie dann umziehen müsste. - Ich denke jetzt, dass sie noch die Wohnung bezahlt kriegt, weil du vielleicht den Hauptwohnsitz da hast, oder so. Und ohne Kindergeld könnte sie die dann nicht mehr halten. Das ist aber nur so ein Gedanke, ich weiß ja noch nicht einmal, ob sie überhaupt Kindergeld kriegt, ich vermute es aber. Ich denke auch, dass ihr das Kindergeld auf jeden Fall angerechnet wird, auch wenn du es dir auszahlen lässt, da kenne ich aber die Rechtslage nicht. Es würde sich vielleicht lohnen, das mal zu hinterfragen.
Evtl. bei tacheles-sozialhilfe.de, wenn es hier bei www keiner weiß.
Wenn gar nichts geht, was ich aber nicht glaube, müsstest du aufstockendes Alg II beantragen. Da solltest du besonders aufpassen, dass du von denen nicht mit deiner Freundin verheiratet wirst. Auch wenn es finanziell keinen Unterschied machen sollte, ist es auf jeden Fall extrem lästig.
Bei Alg II oder BAFöG solltest du auch GEZ-Befreiung beantragen. Am besten sofort. Ganz unten kann man ankreuzen, dass man irgendwas beantragt hat (als Grund).
Wichtig ist, dass du es dir nicht von einem Sachbearbeiter ausreden lässt, einen Antrag zu stellen. Auch wenn du den falschen Antrag stellst, gilt das oft als Beginn des richtigen Anspruchs. Beispiel: Antrag auf Alg II am 1.2.2011, abgelehnt, Antrag auf Wohngeld am 20.03.2011 => Wohngeld ab 1.2.2011. - Ob das auch für BAFöG gilt, weiß ich jetzt nicht genau, kann aber sein.
Viele Grüße